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Becks Leitfaden beim ersten Unterricht in der Geschichte
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4. Solon half zuerst dem schwer verschuldeten Volkedadurch, daß er die aus Grundstücken lastenden Schulden auf-hob und verbot, daß jemand wegen Schulden in die Sklavereiverkauft werden dürfe. Die Reichen aber, die hiermit unzu-frieden waren, beschämte er dadurch, daß er seinen eigenenSchuldnern alles nachließ, was er ihnen geliehen hatte.

5. Darauf teilte Solon die Bürger nach den Erträ-gen des Grundbesitzes in vier Klassen und bestimmtedanach ihre Rechte und ihre Pflichten. Nur aus derersten Klasse wurden die Archonten gewählt; nur die Bürgerder drei ersten Klassen konnten in den Rat der Vierhunderteintreten; die Bürger aller vier Klassen bildeten die Volks-versammlung. Die Mitglieder der drei ersten Klassen warenzu regelmäßigen Abgaben und zum KriegsdiensteVerpflichtet, die der vierten Klasse waren steuerfrei unddienten im Kriege als Leichtbewaffnete und als Ruderer.

6. An der Volksversammlung nahmen alle über 20 Jahrealten Bürger ohne Unterschied des Vermögens teil. Hierwurde über die Gesetze, über Krieg und Frieden entschie-den, auch die Wahl der Beamten vorgenommen. Die obersteRegierungsbehörde war der Rat der Vierhundert, vondenen ein aus lOO Mitgliedern bestehender Ausschuß, die sog.Prytanen, abwechselnd im Rathause (Prytaneum) die Ge-schäfte leitete.

7. Die Befugnisse des Areopägs, in welchem dietadellos befundenen Archonten lebenslänglich saßen, ordneteer ebenfalls. Derselbe richtete über die schwersten Verbrechenund erhielt die Aufsicht über die Sitten und das Einspruchs-recht gegen staatsgefährliche Beschlüsse der Volksversammlung.

8. Solon ließ seine Gesetze auf hölzerne Tafeln ein-graben. Diese wurden öffentlich aufgestellt, damit jedermannwissen könne, was er zu tun und zu lassen habe.

9. Ehrfurcht gegen die Gottheit und gegendie Eltern erklärte er für die höchste Pflicht, weil auf Er-füllung dieser Pflichten das Wohl der Gesamtheit und deseinzelnen Menschen beruhte. Darum war jeder ehrlos, derseine Eltern übel behandelte oder ihnen das Nötige versagte.Ein solcher durfte weder in den Tempeln erscheinen, noch anden Versammlungen Lind Festlichkeiten des Volkes teilnehmen.Auch wurde er von den Gerichten zu körperlicher oder zu Geld-strafe verurteilt.

10. Auch für eine bessere Behandlung der Sklaven,die in Athen Eigentum der einzelnen waren, sorgte der men-schenfreundliche Solon. Er gab diesen das Recht, sich selbst