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ter Schnelligkeit ausgeführten Züge, auf denen er fogar bis indie Nähe Wiens vordrang. Der Krieg endete da, wo er be-gonnen hatte. Der schwedische General Königsmark er-oberte 1648 die Kleinseite von Prag (auf dem linkenMoldauufer), als der längst ersehnte Friede der unsäglichenKriegsnot endlich ein Ziel setzte.
s. Der Westfälische Friede. Die Folge» dcS KriegcS.
1. Kaiser Ferdinand III. (1637—1657) war zwar streng
katholisch, aber milde gesinnt und wünschte den Frieden. Indiesem Bestreben wurde er besonders von dem KurfürstenFriedrich Wilhelm von Brandenburg unterstützt.Nachdem mehrere Jahre zu Osnabrück zwischen dem Kaiser,— - — den protestantischen Reichsständen und Schweden,
i K" Münster zwischen dem Kaiser und Frankreich
Westfälischer verhandelt worden war, kam endlich 1648 der_^_ Westfälische Friede zustande.
2. über die Gebictsverändcrungen wurde folgendes fest-gesetzt: Frankreich erhielt das Elsaß, jedoch ohne Straß-burg, ferner die Bistümer Metz, Toul und Verdun.Schweden bekam Vorpommern mit Stettin, die InselRügen, die Stifte Bremen und Werden und die StadtWismar. Brandenburg, das Erbansprüche aus ganz Pom-mern hatte, erhielt Hinterpommern und als Entschä-digung für Vorpommern die Bistümer Kammin, Min-den und Halber st adt und die Anwartschaft auf das Erz-bistum Magdeburg. Der Sohn des „Winterkönigs" erhieltdie Rheinpfalz mit der achten Kurwürde zurück. Bayernbehielt die Oberpfalz und die Kurwllrde, Sachsen die Lausitz.Die Unabhängigkeit der Schweiz und der Niederlandevom Deutschen Reiche wurde anerkannt.
3. In kirchlicher Hinsicht wurde der AugsburgerReligionsfrieden von 1565 auf die Reformierten aus-gedehnt und die Gleichberechtigung zwischen Prote-stanten und Katholiken festgesetzt. In bezug auf den Besitzder Kirchengüter sollte das Jahr 1624 als Normaljahrzwischen den Anhängern der Reformation und denKatholiken entscheiden.
4. Was die Änderungen in der Reichsverfassung betrifft,so wurde den Reichsständen die volle Landeshoheitbewilligt und insbesondere das Recht eingeräumt, Bündnissezu schließen, nur nicht gegen Kaiser und Reich. Der Reichs-