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Geschichte : ein Wiederholungsbuch für die Hand der Schüler / bearb. von P. Müller und J. A. Völker
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Das Zwischenreich.

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Stiidtcbündnisse. Der Rheinische Städtebund. Durch den Aufschwungdes Handels und Verkehrs sowie die Blüte, zu welcher sich das Handwerk während derKreuzzüge emporgeschwungen hatte, waren die Städte zu Reichtum und Macht gelangt.Die Unsicherheit der Straßen wie die Belästigungen, denen die Kaufleute überall unter-worfen wurden, lahmten ihren Handel und drohten ihren Wohlstand zu vernichten. Nichtallein, daß man durch Zollschranken die Straßen und Flüsse versperrte, das Schiff, dasan der Klippe zerschellte, der Frachtkahn, der auf den Grund geriet, der Wagen, welchermit der Achse die Straße berührte, die Herabgefallene Ware, alles war den Herrenund Bewohnern des Landes verfallen. Jede Bergung um Lohn war untersagt, ja, dasSelbstgeborgene wurde den Schiffbrüchigen entrissen. Es war deshalb nur ein Aktder Selbsthilfe, als 1254 die Städte Mainz, Oppenheim und Worms zusammen-traten, um bei der allgemeinen Unordnung und Unsicherheit einen Bund zu gründen,der die Aufgabe haben sollte, den Landfrieden aufrecht zu erhalten, die Wehrlosen zuschützen, das Eigentum zu sichern und die Friedensbrecher zu strafen. Bald tratendiesem Bund auch die geistlichen Herren am Rhein und viele Grasen und Edle bei, sodaß derselbe binnen kurzem 60 Mitglieder zählte. Alle Bundesglieder waren zurHaltung bewaffneter Kriegsmannschaften verpflichtet, und die Städte von Koblenz abwärtssollten 50 Kriegsfahrzeuge nebst der zur Bemannung erforderlichen Zahl von Bogen-schützen bereit halten.

Die Hansa. Noch früher als im Westen und Süden des Reiches waren imNorden einzelne Städte zu Verbänden zusammengetreten, die zuletzt in dem großen nord-deutschen Städtebund der Hansa ihre Vereinigung fanden. Anfangs hatten diese Ver-einigungen keinen anderen Zweck, als wie er vom Rheinischen Städtebund verfolgt wurde.Später gingen sie jedoch über diese Grenzen hinaus, indem sie die Wahrung aller ge-meinsamen kaufmännischen Interessen als Ziel aufstellten. Das erste Abkommen fand1241 zwischen Hamburg und Lübeck statt. Zur Zeit ihrer höchsten Blüte zählte dieHansa 77 Stadtgemeinden. Nicht bloß Seestädte, sondern auch Binnenorte wie Soest,Münster, Braunfchweig, Magdeburg u. a. gehörten dazu. Hauptorte waren Lübeck undWisby (auf der Insel Gotland). Der Hansabund verfügte über eine zahlreiche Flotteund ein wohlgerüstetes Kriegsheer. Im Auslande gründete er Handelsniederlassungen,in denen Kaufleute in geschlossenen Gemeinschaften zusammenlebten. Zahlreich undsiegreich waren die Kriege, die der Bund zu führen hatte. Die Holländer wurden inmehreren Seeschlachten besiegt; und in Schweden und Dänemark konnte lange Zeit keinKönig den Thron besteigen ohne Zustimmung desHansatags" in Lübeck. Auch unterden Bundesgliedern wurde strenge Ordnung gehandhabt. Eine Stadt, die ihre Pflichtnicht erfüllte, wurdeverhanset", d. h. aus der Gemeinschaft ausgestoßen. Dies wurdemehr gefürchtet als Acht und Bann.

Der schwäbische Städtebund entstand später und dehnte sich bald überBayern, Franken und die Rheinlande aus. Er erreichte sein Ende infolge der durchdie Reformation herbeigeführten religiösen Spaltung.

Die Femgerichte. Die alten Volksgerichte, die zur Zeit Karls des Großen imganzen Reiche bestanden, kamen im Lauf der Jahre außer Übung. Der Gottesfriedewar in Vergessenheit geraten. Weder Gotteshäuser noch heilige Zeiten boten Schutz vorroher Gewalt. Nur in Westfalen, demLand der roten Erde", hatte sich ein Stückder alten fränkischen Volksgerichte in den,.Femgerichten (von Fem Strafe) erhalten.Sie waren geheim und ein Schrecken der Übeltäter. Das Gericht wurde an derMal-stätte", gewöhnlich unter einer alten Linde oder einer Eiche,gehegt". Der obersteMeister war derFreigraf", die übrigen Mitglieder hießenFreischöffen" oderWissende, weil sie die Geheimnisse der Feme kannten. Die Ladungen erfolgten durchdieFronboten". Fähig zum Schöffen war jeder freie erprobte Mann. Er mußteeinen feierlichen Eid leisten, nichts zu verraten, dann wurde er in alle Geheimnisseeingeweiht. Die Wissenden hatten bestimmte Zeichen, woran sie sich erkannten. Warjemand verklagt, so wurde er durch einen Brief mit sieben Siegeln vorgeladen. Konnteeinem Verklagten, z. B. einem Ritter in seiner Burg, die Ladung nicht zugestellt werden,so wurde sie aus Tor geheftet. Als Wahrzeichen schnitten die Fronboten drei Späneaus demselben. Wurde Gericht gehegt, so bestieg der Freigraf den Freistuhl. Bor ihmauf einem Tische lagen ein Schwert und ein Strick als Zeichen der Macht über Lebenund Tod. Ringsum saßen die Schöffen. Erschien der Verklagte, so wurden ihm dieAugen verbunden und er in den Kreis geführt, wo ihm die Klage vorgelesen wurde.Er konnte sich durch einen Eid von der Anklage reinigen, doch stand dem Kläger das