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sind; denn das Volk ist es, das, wie ich kurz vorher gesagthabe, die Friedensschlüsse und Verträge für ungültig oder fürgültig erklärt. Was . aber die Hauptsache ist: sie müssen, wennsie ihr Amt niederlegen, über ihre Handlungen Rechenschaftgeben. Es ist daher für die Feldherren auf keine Weise rat-sam, das Wohlwollen des Senats oder das des Volkes gleich-gültig zu betrachten.
Der Senat sodann, der eine so große Macht besitzt, istbei den öffentlichen Angelegenheiten genötigt, auf die Mengezu achten und nach den Wünschen des Volks zu fragen.Die wichtigsten und größten Untersuchungen und Bestrafun-gen dessen, was gegen den Senat begangen wird, worauf derTod als Strafe folgt, kann er nicht ausführen, wenn das Volknicht seinen Vorbeschluß bestätigt. Ebenso verhält es sichmit den Befugnissen, welche dem Senate selber zustehen. Wennnämlich jemand ein Gesetz 'einbringt, durch welches er ent-weder dem Senat von der ihm nach altem Herkommen zustehen-den Macht etwas entzieht oder den Vorsitz und sonstige Ehren-rechte der Senatoren aufhebt, oder ihnen gar an ihrem Besitz-tum Verluste zufügt, so ist das Volk befugt, alle solchen Vor-schläge entweder zu bestätigen oder zu verwerfen. Was aberdie Hauptsache ist, der Senat kann, wenn einer der Volkstri-bunen ihm entgegentritt, nicht, bloß keinen seiner Beschlüsseausführen, sondern selbst nicht einmal eine Sitzung halten oderüberhaupt Zusammenkommen. Die Volkstribunen müssen aberimmer tun, was dem Volke genehm ist und auf seine Wünscheachten. tDaher fürchtet der Senat aus allen erwähnten Ursachendie Menge und beachtet die Ansicht des Volkes.
Ebenso aber ist wieder das Volk vom Senat abhängig undmuß sowohl in Staatsangelegenheiten als aus Privatrücksichtensich nach ihm richten. Denn da viele Arbeiten sind, die vonden Censoren in ganz Italien für die Wiederherstellung oderden Neubau öffentlicher Gebäude verdungen werden, so viele,daß man sie nicht aufzählen kann, außerdem aber viele Flüsse,Häfen, Gärten, Bergwerke, Ländereien, überhaupt alles, wasunter die Herrschaft der Römer gekommen ist, so werden allediese erwähnten Dinge von dem Volk übernommen, und es sindbeinahe alle Bürger, möchte man sagen, bei den Pachtungenund bei dem Betrieb derselben beteiligt. Die einen nämlich er-