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Unter diesen Umständen trat als willkommener Bewerberum das Volkstribunat einer von den Länder Verteilern auf,Gajus Gracchus, der jüngere Bruder des Gesetzgebers TiberiusGracchus. Lange hatte er nach dem Unglück seines Brudersruhig gelebt. Als ihn aber viele im Senate verächtlich behandel-ten, bewarb er sich um das Tribunat. Kaum war er aufs ruhm-vollste gewählt, so fing er schon an, gegen den Senat aufzu-treten, indem er festsetzte, daß jeder Volksangehörige monatlichein gewisses Maß Lebensmittel*) auf Kosten des öffentlichenSchatzes erhalten sollte. Vorher war eine solche Austeilungnicht üblich gewesen. Durch diese Handlung, an der sich auchFulvius Flaccus beteiligte, zog Gracchus das Volk schnell aufseine Seite. Deshalb wurde er auch für das folgende Jahr zumTribunen gewählt. Denn es war inzwischen ein neues Gesetzhiefür durchgegangen: Wenn ein Volkstribun neue Bewerbungnötig hatte, so sollte ihn das Volk vor allen andern wählen**).
So war denn Gajus Gracchus zum zweitenmal Tribun. Daer das Volk einmal in seiner Gewalt hatte, zog er nun auchdie sogenannten Ritter, die an Würde zwischen Senat und Volkin der Mitte standen, durch eine geschickte Staatshandlung aufseine Seite. Er übertrug die Richterstellen***), die bisher vonSenatoren bekleidet worden und wegen deren Bestechlichkeit inüblen Ruf gekommen waren, den Rittern. Der Senat ging auf denVorschlag ein, und das Volk erhob ihn zum Gesetz. Gleich daraufsoll Gracchus geäußert haben, er habe den Senat auf einmalniedergeworfen, ein Wort, dessen Wahrheit sich in seiner gan-zen Größe später noch deutlicher zeigte. Denn die Gerichtsbar-keit der Ritter über die Römer, über alle Italiker und über alleMitglieder des Senats selbst, ihre Gewalt, auf jede Art, umGeld, mit Ehrlosigkeit und Verbannung, zu bestrafen, erhob dieseüber den Senat wie eine Art von Beherrschern. Vereinigten sichhernach die Ritter für die Volkswahlen mit den Tribunen, undwaren diese ihnen zum Dank dafür wieder in allem zu willen,
*) Getreide.
**) Bei Livius, Periocliae GO, lautet das Gesetz: „Wenn durchdie Bewerbungen die Zahl der Tribunen nicht voll wird, so solldas Volk jeden Beliebigen dazu wählen dürfen.“ Jedenfalls sollteaber das Gesetz die Wiederwahl der Tribunen ausdrücklich gestatten.
***) Es handelt sich um die Gerichte über fehlbare Statthalter.