kam, wußte sie durch Worte und Benehmen die Spanier und den Königvor allen so zu gewinnen, daß seither keiner ihr so günstig gewesen istwie dieser. So wollte er nicht zügeben, sondern verhinderte es durch seinenEinspruch, daß sie dem Willen der Königin gemäß mittelst Parlaments-akte für illegitim erklärt und enterbt ward, wodurch sie der Thronfolgeberaubt worden wäre, was mich glauben macht, daß neben des KönigsZuneigung noch irgend ein anderer Beweggrund obgewaltet haben müsseDer König war ebenfalls dem Plan ihrer Entfernung aus England nachSpanien oder nach irgend einem andern Lande entgegen. Aus allem diesemgeht hervor, wie die Königin gegen die Prinzessin gesinnt ist. Scheutesie sich nicht vor ihrem Gemahl oder vor einer Rebellion, so würde siegern jede Gelegenheit ergreifen, sie zu züchtigen; so lebendig ist bei ihrdie Erinnerung vergangener, die Empfindling gegenwärtiger Unbilden.Denn unglücklicherweise wird nie ein Anschlag entdeckt, ohne daß diePrinzessin oder irgend einer ihres Haushalts mit Recht oder Unrecht dabeigenannt würde. Jene Rücksichten aber legen der Königin Zwang auf, undda sie ihren Groll und Haß an der Prinzessin nicht auslassen kann, soverheimlicht sie ihre Abneigung so gut es gehen will. Erscheinen sie beiöffentlichen Anlässen züsammen, so bemüht sie sich, die Schwester mitaller Art Ehrenbezeugungen und Leutseligkeit zu empfangen und nur übererfreuliche Dinge mit ihr zu reden.
49. Aus den Glaubensartikeln der Anglikanischen Kirche,
1562.
Übersetzt in „Das Allgemeine Gebetbuch oder die Agende der ver-einigten Kirche von England und Irland, nebst den Psaltern Davids und denGlaubensartikeln dieser Kirche“. London, 1848, S. 476 f., 484 f.
Schon Erzbischof Cranmer hatte 1553 ein Glaubensbekenntnis in 42 Artikelndurch Eduard VI. verkünden lassen; Erzbischof Parker arbeitete sie zur Zeitder Elisabeth, 1562, zu den 39 Artikeln um, die 1571 durch eine Kirchenversamm-lung abermals bekräftigt wurden.
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XIX. Die sichtbare Kirche Christi ist eine Versammlung gläubigerMenschen, in welcher das reine Wort Gottes gepredigt wird und wo dieSakramente in allem, was wesentlich zu ihnen gehört, nach der Ein-setzung Christi verwaltet werden.
XX. Die Kirche hat die Macht, Gebräuche und Feierlichkeiten an-zuordnen und in Streitigkeiten über Glaubenssachen zu entscheiden. Je-doch steht es ihr nicht frei, etwas vorzuschreiben, was dem geschriebenenWorte Gottes zuwider ist; auch darf sie von keiner Stelle der Schrifteine solche Erklärung geben, daß sie einer andern widerspreche.
‘Es ging das Gerücht, Philipp II. beabsichtige Elisabeth im Falle desTodes der Maria zu heiraten.