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XXL Allgemeine Kirchenversammlungen dürfen ohne Befehl undWillen der Fürsten nicht zusammenberufen werden. Wenn sie zusammen-berufen sind, so können sie irren, und sie haben zuweilen geirrt, selbstin Dingen, welche Gott angelien; denn sie sind eine Versammlung vonMenschen, die sich nicht alle von dem Geiste und Worte Gottes leitenlassen. Daher hat auch das, was von ihnen als zur Seligkeit notwendigverordnet wird, weder Kraft noch Gültigkeit, wenn nicht bewiesen werdenkann, daß es aus der heiligen Schrift genommen ist.
XXXVII. Des Königs Majestät hat in diesem Königreiche Englandund in seinen andern Staaten die höchste Gewalt'; ihm kommt in allenstreitigen Fällen die oberste Herrschaft über alle Stände des Reiches zu,sie mögen geistlich oder weltlich sein; er ist keiner ausländischen Ge-richtsbarkeit unterworfen und soll ihr auch nicht unterworfen sein.
Indem wir des Königs Majestät die höchste Regierungsgewalt bei-legen — ein Ausdruck, der, wie wir bemerken, den Gemütern einigerverleumderischer Menschen anstößig ist — so übertragen wir damit unsernFürsten nicht das Amt der Predigt und Auslegung des göttlichen Wortesund dev Verwaltung der Sakramente, wie solches aus den kürzlich er-schienenen Verordnungen unserer Königin Elisabeth aufs deutlichste er-hellt, sondern wir geben ihnen das einzige Vorrecht, welches Gott selbst,wie wir sehen, allen frommen Fürsten in der heiligen Schrift stets ver-liehen hat und welches darin besteht, daß sie alle Stände und Klassen,sowohl geistliche als weltliche, die ihrer Aufsicht und Sorgfalt von Gottanvertraut sind, regieren und die Widerspenstigen und Übeltäter mit demweltlichen Schwert in Schranken halten.
Der Bischof zu Rom hat keine Gerichtsbarkeit in diesem KönigreichEngland.
Die Reichsgesetze mögen solche Christen, die grober und schwererVerbrechen schuldig befunden sind, mit dem Tode bestrafen.
Es ist den Christen erlaubt, auf Befehl der Obrigkeit Waffen zutragen und im Kriege zu dienen.
50. John Knox an das schottische Volk, 14. Juli 1558.
Friedrich Brandes, John Knox, der Reformator Schottlands, S. 494 ff.
Knox, 1505—1572, war beim Regierungsantritt Marias der Katholischenaus England nach Genf geflohen, wo er ganz unter den Einfluß Calvins geriet.Seit 1555 wirkte er in seiner schottischen Heimat für die Reformation, weilteaber 1556—1559 nochmals in Genf, aber nicht ohne mit seinen Anhängern durchSendschreiben in enger Beziehung zu bleiben. Während seiner Abwesenheitverurteilten seine Gegner „seinen Leib zu den Flammen und seine Seele zurVerdammnis“; am Marktkreuze zu Edinburg wurde sein Bild durch Henkers-hand öffentlich verbrannt. Eine Antwort darauf und zugleich eine Ermahnungan sein Volk ist das folgende Sendschreiben aus Genf.
‘Der König ist -supremum caput eeclesiae->; man leistet ihm den Supre-matseid.