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teilt, daß meine geringe Erfahrung und mein Eifer, daß etwas von meinemVermögen und voii meinem Leben euch noch nützlich sein kann, so bieteich es euch und dem Lande aufs neue ah.
67. Die Unabhängigkeit der Niederlande, Juli 1581.
A. Aus der Unabhängigkeitserklärung der Niederlande,
26. Jidi, 1581.
Auszug bei Georg Weber, Allgemeine Weltgeschichte, 2. Aufl., Bd. XI,S. 630.
Ein Volk ist nicht wegen des Fürsten, sondern ein Fürst um desVolkes willen geschaffen; denn ohne das Volk wäre ja kein Fürst. Erist dazu da, daß er seine Untertanen nach Beeilt und Billigkeit regiereund sie liebe wie ein Vater seine Kinder, daß er treu walte, wie einHirt über seine Herde. Behandelt er sie aber nicht so, sondern bloß wieSklaven, dann hört er auf, ein Fürst zu sein und ist ein Tyrann. DieUntertanen aber haben das Beeilt, nach gesetzlichem Beschluß ihrer Ver-treter, der Stände, wenn kein anderes Mittel mehr übrig ist, wenn siedurch keine Vorstellung ihrer Not irgend’einige Versicherung der Frei-heit für Leib und Gut, für Weib und Kind von dem Tyrannen erwerbenkönnen, diesen zu verlassen. Unter dem Vorwand der Beligion hat derKönig von Spanien eine Tyrannei einzurichten versucht und, ohne aufirgend eine Vorstellung des Landes zu achten, dessen Privilegien ver-letzt, den Eid gebrochen, den er auf deren Erhaltung geschworen. Undso erklären denn die Gemeinstände jetzt den König von Spanien ver-lustig jeden Anspruchs auf die Herrschaft in den Niederlanden; sie er-kennen ihn von nun an nicht mehr als ihren Landesherrn an; sie ent-binden hiermit alle Amtslente, Obrigkeiten, Herren, Vasallen und Ein-wohner von dem einst Philipp II. von Spanien geleisteten Eid desGehorsams und der Treue.
B. Aus der Absageformel der Niederländer an Spanien,
29. Juli 1581.
Nach der deutschen Übersetzung von J. L. Motleys History of tbe riseof tbe dutcb republic, Bd. III, S. 414.
Ich schwöre feierlich, daß ich hinfort den König von Spanien nicht-mehr als Ineinen Fürsten anerkennen, respektieren, noch ihm gehorchenwill, sondern daß ich dem König von Spanien absage und die Treupflichtabschwöre, durch welche ich ihm früher verbunden gewesen sein mag.
Zugleich schwöre ich Treue den Vereinigten Niederlanden, nämlichden Provinzen Brabant, Flandern, Geldern, Holland, Seeland . . .', sowiedem Landrat, welcher durch die Staaten dieser Provinzen eingesetztworden ist, und verspreche, nach meinen besten Kräften Beistand zuleisten gegen den König von Spanien und seine Anhänger.
1 Im wesentlichen das Gebiet der Utrechter Union.