Band 
Dritter Teil.
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76. Die Pilsener Schlüsse, 1664.

H. Hall wich, Wallensteins Ende. Ungedruckte Briefe und Akten, Bd. II,S. 186 ff., 231 ff. — Gekürzt, sonst möglichst genauer Abdruck.

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A. Der erste Pilsener Schluß, 12. Januar 1634.

Zuewießen hiemiet vndt inn Orafft dieses: Demnach 1 wier hierunterbeschribene 2 sametliche General Officirer, Obriste vndt andere der Re-giemendter Commandanten gewiße naehrichtnng bekomben, waßgestaltder durchlauchtieger, hochgeborner Fürst vndt Herr, Herr AlbrechtHerzog zue Mechelburg, Friedlandt, Saagan vndt Großglogaw etc. wegenvielfaltieg empfangener Disgusti 3 Iliro zuegezogener, hochschmerztlicherInjurien 4 vndt wieder sie angestelter, gefehrlicher machinationen, 5 so-wohl verwegener 6 notwendieger. vnentpörlicher Unterhaltung der Arma-da die Waffen zue quittieren, vndt sich zue rettiriren gentzlich ent-schloßen,

vnndt aber wier in erwegung, daß durch solche Ihr Fürstl. Gn.vorhabende Resignation 7 nicht allein Ihr Ka 3 'S. Mat. dienst, das bonumpublicum K vndt die Khay. Armaden“ leiden, ja gar vnfeilbar zue grundtgehen, besondern 10 wier auch sambtlich vndt ein ieglicher innsonderheit,alß die wier vnßer ainzige Hoffnung genedieger erkandtnüs vnserer ge-treuen Dienste iederzeit zue Ihr Fürstl. Gn. gesetzet, auf deroselbenFürstl. Parola inn Hoffnung kiinftieger Recompens vndt ergötzlichkeitall vnßer Vermögen, zuesambt unserem Leben treuherzig dargestreeket..,in eüseriste ruin vndt Verderben gerathen würden . . .:

Alß thuen wier auch hingegen vnß sambtlich vndt ein ieglicher in-sonderheit crefftigster, bestendigster Form Rechtens vndt anstadt einescorperlichen Aydts hiemiet verpflichten, bey Hochgedachter Ihr Fürstl.Gn. etc. diesfalß erbar vndt getreii zue halten, auf keinerlei weiß vonderoselben vnß zue separiren, zue trennen, noch trennen zu laßen, be-sondern alles dasselbe, so zue Ihrer vndt der Armada Conseruation ge-raichet, nebenst Ihr Fürstl. Gn. etc. eiißerster möglichkeit zu beferdernvndt bey, nebenst vndt für dieselbe alles vnfiere bies den lezten Bluts-tropffen vngesbarter aufznesezen,

wie wier dan auch im fahl einer oder der ander vnßers mitteiß 11diesem zuewieder handele vnndt sich absondern wolte, sambtlich vndt einieder innsonderheit den oder dieselbe wie treuloße, Aydts vergeßeneLeuth zuuerfolgen vnndt an deßen Haab vndt Güethern, Leib vndt Lebenvnß zurechnen 12 schuldieg vndt verbunden sein sollen vndt wollen. Solchesalles erbar vndt ohn alle gefehrde 13 aufrichtieg zue halten, haben wir zuemehrer bestettiegung dieses eygenhandlich unterschrieben vndt besiegelt.

So geschehen im Haubt Quartier Pilsen, den zwölften JanuarijAnno 1634. 14

' nachdem. — 2 unterschriebene. — 3 Verdrießlichkeiten. — 4 Schmähungen.— 3 Anzettelungen. — “verweigerter. — 7 Abdankung. — 8 das allgemeineWohl. — “Wehrmacht, Armee. — 10 sondern. — 11 ans unserer Mitte. —12 rächen. — 13 ohne Hintergedanken. — 14 Es folgen 49 Unterschriften.