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gegeben. Es ist eine allgemeine Schwachheit der Menschen, daß sie andernihre Absichten anvertrauen, auch wo das Schweigen geboten ist. Daherwird der Staat die gewalttätigste Regierung haben, in dem die Freiheitverweigert wird, so zu reden und zu lehren, wie man denkt, und um-gekehrt wird der Staat die erträglichste Regierung haben, in dem sichjedermann dieser Freiheit erfreut. Indessen können wir bei alledem nichtverkennen, daß die Majestät durch Worte ebensogut wie durch Tatenverletzt werden kann, weshalb es überaus schädlich wäre, den UntertanenRedefreiheit in vollem Umfange einzuräumen. Wir haben daher zu unter-suchen, inwieweit sie gewährt werden könne und müsse, unbeschadetdem Frieden des Staats und dem Rechte der höchsten Gewalten.
Letzter Zweck des Staates ist nicht, zu herrschen oder die Menschenin Furcht zu halten und dem Recht eines andern zu unterwerfen, sonderniin Gegenteil jeden von Furcht zu befreien, damit er in größtmöglicherSicherheit leben könne, das heißt damit er sein natürliches Recht zumDasein ohne eigenen und fremden Schaden am besten betätigen könne.Es ist nicht der Zweck des Staates, die Menschen aus vernünftigen Wesenzu Tieren oder Automaten zu machen, sondern im Gegenteil zu erzielen,daß. Geist und Körper ungehemmt ihre Kräfte entfalten, daß die Menschenvon ihrer freien Vernunft Gebrauch machen und es vermeiden, haßerfüllt,zornig oder arglistig einander zu bekämpfen oder feindselige Gesinnungengegen einander zu hegen. Der Zweck des Staates ist also im Grundedie Freiheit.
Ein wesentliches Erfordernis zur Bildung eines Staates ist die Ein-richtung, daß die gesamte Macht, Beschlüsse zu fassen, entweder allenseinen Gliedern, oder einigen, oder einem einzigen zusteht. Denn da dasfreie Urteil der Menschen sehr verschieden ist, so könnten sie unmöglichim Frieden leben, wenn nicht jeder sein' Recht, nach eigenem Beschlußzu handeln, abtreten würde. Nun hat aber ein jeder nur sein Recht,nach eigenem Beschluß zu handeln, anfgegeben, nicht aber sein Recht 1zu denken und zu urteilen. Ohne Verletzung des Rechts der höchstenGewalten kann man daher nicht gegen deren Beschluß handeln, wohlaber in jeder Hinsicht denken und urteilen, und folglich auchsprechen, sofern man nur in schlichterWeise spricht oder lehrt, undmit der Vernunft allein, nicht aber mit Täuschung, Leidenschaft oderHaß seine Ansichten geltend macht, oder in der Absicht, etwas im Staatauf Grund der allgemeinen Willensmeinung einzuführen. Wenn zumBeispiel jemand zeigt, daß dieses oder jenes Gesetz mit der gesundenVernunft im Widerspruch steht und daher für Ressen Aufhebung eintritt,so macht er sich wahrlich um den Staat verdient als der besten Bürgereiner, sofern er nur seine Ansicht dem Urteil der höchsten Gewalt, deres allein znsteht, Gesetze zu geben und aufzuheben, unterwirft, und inkeinem Punkte gegen das betreffende Gesetz handelt, solange es nichtaufgehoben ist. Tut er dies hingegen, um die Obrigkeit der Ungerechtig-keit zu beschuldigen und beim Volke verhaßt zu machen, oder geht erdarauf aus, das betreffende Gesetz auf aufrührerischem Wege, gegenden Willen der Obrigkeit, abzuschaffen, so ist er ein ausgemachter Unruh-stifter und Empörer.