Band 
Dritter Teil.
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und es beginnt der Zustand des Krieges. Jede einzelne Gesellschaftgelangt zum Gefühl ihrer Kraft, was von Volk zu Volk einen Kriegs-zustand erzeugt. Die einzelnen Menschen in jeder Gesellschaft beginnenihre Kraft zu fühlen; sie suchen die hauptsächlichen Vorteile dieserGesellschaft zu ihren Gunsten zu drehen, was unter ihnen den Kriegs-zustand ausmacht.

Diese beiden Arten von Kriegszustand fuhren zur Einrichtung vonGesetzen unter den Menschen. Da unser Planet so groß ist, daß ver-schiedene Völker darauf wohnen müssen, haben sie Gesetze über dieBeziehungen dieser Völker untereinander: und das ist das Völkerrecht.Da sie in einer Gesellschaft leben, die einheitlich sein soll, haben sieGesetze über die Beziehungen zwischen negierenden und Regierten: unddas ist das politische Recht. Sie haben ferner welche, die dieBeziehungen zwischen den Bürgern unter sich ordnen: das ist dasbürgerliche Recht.

Eine Gesellschaft kann nicht bestehen ohne Regierung. Die Ver-einigung aller Einzelkräfte bildet, was man den politischen Staat nennt.

Die allgemeine Gewalt kann in die Hände eines einzelnen odermehrerer gelegt werden. Einige haben gedacht, daß, da die Natur dieväterliche Gewalt eingerichtet hat, die Regierung eines einzelnen der Naturain besten angepasst sei. Aber das Beispiel der väterlichen Gewalt be-weist nichts. . . . Besser wäre zu sagen, die der Natur am meisten ent-sprechende Regierung sei diejenige, die am besten zur Art des Volkespasse, für das sie eingerichtet sei.

Die Einzelkräfte können sich nur vereinigen, wenn alle Willen sichvereinigen. Die Vereinigung dieser- Willen ist, was man den Standpunktder Kultur nennt.

Das Gesetz ist im allgemeinen die menschliche Vernunft, insofernsie alle Völker der Erde beherrscht; und die politischen und bürger-lichen Gesetze jedes Volkes sollen nur die einzelnen Fälle sein, in denendiese menschliche Vernunft zur Anwendung kommt. Sie müssen dem Volk,für das sie geschaffen sind, so genau angepaßt sein, daß es ein sehl-großer Zufall ist, wenn die des einen Volkes auch einem andern passenkönnen. Sie müssen zur Art und Grundlage der eingesetzten oder ein-zusetzenden Regierung passen, ebenso zu der Natur des Landes, zumkalten, heißen oder gemäßigten Klima, zur Art, Lage und Größe desLandes, zur Lebensart der Völker (Bauern, Jäger oder Hirten); siemüssen im Verhältnis sein zum Maß der Freiheit, die die Verfassungerträgt, zur Religion der Bewohner, zu ihren Neigungen, ihrem Reichtum,ihrer Zahl, ihren Sitten, ihrer Lebensweise. Endlich bedingen sie sichgegenseitig; sie werden bedingt durch ihren Ursprung, durch das Zieldes Gesetzgebers, durch die Grundlage, auf der sie ruhen. Sie müssenvon all diesen Gesichtspunkten aus betrachtet werden.

C. Verschiedene Bedeutungen des Wortes Freiheit.

Kein Wort hat zahlreichere Bedeutungen angenommen als Freiheit,keines hat sich dem Sinn der Menschen in so mannigfacher Gestalt auf-