Band 
Dritter Teil.
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überall Einschränkung der Freiheit. Welche Einschränkung aber ist derAufklärung hinderlich ? welche nicht, sondern inr wohl gar beförderlich ?— Ich antworte: der öffentliche Gebrauch seiner Vernunft muß jeder-zeit frei sein, und der allein kann Aufklärung unter Menschen zustande-bringen; der Privatgebrauch derselben aber darf öfters sehr engeeingeschränkt sein, ohne doch darum den Fortschritt der Aufklärungsonderlich zu hindern. Ich verstehe aber unter dem öffentlichen Gebraucheseiner eigenen Vernunft denjenigen,. den jemand als Gelehrter vonihr vor dem ganzen Publikum der Leserwelt macht. Den Privatge-brauch nenne ich denjenigen, den er in einem gewissen ihm anvertrautenbürgerlichen Posten oder Amte von seiner Vernnnft machen darf.Nun ist zu manchen Geschäften, die in das Interesse des gemeinen Wesenslaufen, ein gewisser Mechanismus notwendig, vermittelst dessen einigeGlieder des gemeinen Wesens sich bloß passiv verhalten müssen, um durcheine künstliche Einhelligkeit von der Regierung zu öffentlichen Zweckengerichtet oder wenigstens von der Zerstörung dieser Zwecke abgehaltenzu werden. Hier ist es nun freilich nicht erlaubt, zu räsonieren; sondernman muß gehorchen. Sofern sich aber dieser Teil der Maschine zugleichals Glied eines ganzen gemeinen Wesens, ja sogar der Weltbürgergesell-schaft ansieht, mithin in der Qualität eines Gelehrten, der sich an einPublikum im eigentlichen Verstände durch Schriften wendet, kann erallerdings räsonieren, ohne daß dadurch die Geschäfte leiden, zu denener zum Teile als passives Glied angesetzt ist.

So würde es sehr verderblich sein, wenn ein Offizier, dem von seinemOberen etwas anbefohlen wird, im Dienste über die Zweckmäßigkeit oderNützlichkeit dieses Befehls laut vernünfteln wollte; er muß gehorchen.Es kann ihm aber billigermaßen nicht verwehrt werden, als Gelehrterüber die Fehler im Kriegsdienste Anmerkungen zu machen und dieseseinem Publikum zur Beurteilung vorzulegen. Der Bürger kann sichnicht weigern, die ihm auferlegten Abgaben zu leisten; sogar kann einvorwitziger Tadel solcher Auflagen, wenn sie von ihm geleistet werdensollen, als ein Skandal, das allgemeine Widersetzlichkeiten veranlassenkönnte, bestraft werden. Ebenderselbe handelt demnngeachtet der Pflichteines Bürgers nicht entgegen, wenn er, als Gelehrter, wider die Unge-schicklichkeit oder auch Ungerechtigkeit solcher Ausschreibungen öffent-lich seine Gedanken äußert. Ebenso ist ein Geistlicher verbunden, seinenKatechismusschülern und seiner Gemeinde nach dem Symbol der Kirche,der er dient, seinen Vortrag zu tun; denn er ist auf diese Bedingungangenommen worden. Aber als Gelehrter hat er volle Freiheit, ja sogarden Beruf dazu, alle seine sorgfältig geprüften und wohlmeinenden Ge-dauken über das Fehlerhafte in jenem Symbol und Vorschläge wegenbesserer Einrichtung des Religions- und Kirchenwesens dem Publikummitzuteilen.

Wenn gefragt wird: Leben wir jetzt in einem aufgeklärtenZeitalter? so ist die Antwort: Nein, aber wohl in einem Zeitalter derAufklärung. Daß die Menschen, im Ganzen genommen, schon imstandewären, in Religionsdingen sich ihres eigenen Verstandes ohne Leitungeines andern sicher und gut zu bedienen, daran fehlt noch sehr viel.