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Morgenländifche Völker.
lebt, gestaltete sich zuerst jener großartige Binnenhandel, Karawanenhan-d el genannt, der aus den Gang menschlicher Bildung so bedeutenden Emstußgeübt hat. Um nämlich die Beschwerden und Gefahren weiter Reisen durchGegenden, die noch wenig bekannt und häufig von räuberischen Völkern be-wohnt waren, leichter bestehen zu können, traten die morgenländischen Kauf-leute in Gesellschaften zusammen und geleiteten in großen Scharen unter demSchutze der Waffen ihre auf Kamele und Saumtiere gepackten Güter von einemOrte zum andern. Diese Warenzüge gaben zur Anlegung von Handelsplätzenund Städten, von Warenhäusern und Herbergen Veranlassung; sie setzten tueBewohner entfernter Gegenden in wechselseitigen Verkehr nnd teilten Mit denErzeugnissen auch die Bildung, die religiösen Einrichtungen und die bürger-liche Ordnung des einen Landes dem andern mit. Berühmte Tempel undOrakel dienten häufig als Markt und Stapelplatz, wodurch der Handel gehei-ligt und unter den Schirm der Religion gestellt ward. — Im Morgenlandekamen alle Religionsformen zur Entstehung und Ausbildung, sowohl derGlaube an einen Gott, der im Judentume sich entwickelte, der später im Chn-stentume in verjüngter Kraft und Reinheit zur Erscheinung kam und endlichnn Islam den größten Teil der morgenländischen Welt bezwäng, als auch derheidnische Götzendienst in seiner bunten Mannigfaltigkeit, mit seiner Priester-macht, seinem Opferwesen und seinem ceremonieenreichen Kultus. Denn überdas Verhältnis des Menschen zu den Himmelsmächten habm die morgenlän-dischen Völker am tiefsten und eifrigsten nachgedacht und sind zu Ergebnissengelangt, über welche keine andere Nation hinausgekommen ist. — Wenigermannigfaltig als das Religionswesen gestalteten sich die Verfassungs- undRegierungsformen des Morgenlandes. Bei den Nomaden herrschten dieStammhäupter mit patriarchalischer Gewalt; in den Kastenstaaten diebevorzugten Stände der Priester und Krieger; aus beiden ging mit iderZeit die unumschränkte Fürstenmacht (Despotismus) hervor, welchedem Gebieter die patriarchalische Allgewalt der Nomadenhäupter und die reli-giöse Heiligkeit der Kastenkömge verlieh. Dadurch wurde im Morgenlande dieKönigsmacht allmählich auf solche Höhe gerückt, daß der Inhaber derselbenfast göttlicher Verehrung teilhaftig ward. Dem Herrn (Despoten) gegen-über erscheinen alle Staatsangehörige als Knechte und Sklaven ohne persön-liche Rechte und ohne Eigentum. Der König schaltet nach Willkür über Gutund Leben seiner Unterthanen; er giebt und Nimmt, wie es ihm gefällt, undnur mit niedergeworfenem Körper darf man in feiner Nähe erscheinen; wie dieMgen Götter lebt der König in Freude und Genuß, umgeben von Dienern,d'-e seinen Willen thun, seine Befehle vollstrecken und seinen Lüsten ftöhnen,und umringt von allen Gütern und Schätzen, von aller Prachtund Herrlich-knt des Erdbodens. Solche Staatsformen, worin Gesetze und Menschenre^te
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taftschm Staaten^esne Beute'ftemder Eroberer wurden' wobei ihre Mhe Kul-tur entweder unterging oder in Stockung und Stillstand geriet. — Die Naturdes Orientalen ist mehr der beschaulichen Ruhe (Quietismus) und dem Ge-nuß als der Thätigkeit zugewendet. Dies hatte zur Folge, daß die morgen-ländischen Völker nie zur Freiheit und Selbstbestimmung ge-langten, sondern entweder einheimischen Gebietern stumm gehorchten oder
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Bildung, überließen sich dann aber dem thatenlosen Genuß, bis sie all-uuylich in Schlaffheit und Verweichlichung versanken. Diese Verweichlichung