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8- 250. 251. Verfall des Ritterwesens und Entartung der Kirche.
V. Verfall des Ritterwesens und Entartung der Kirche.
1. Das Iwischenrrich (Interregnum), 1230-1273.
. tz. 250. Nach dem Tode Friedrichs ll. trat für Deutschland eine Ver-hängnisvolle Zeit ein. Auswärtige Fürsten ohne Macht und Einfluß führtenden Kaisertitel, indes im innern Unordnung und Gesetzlosigkeit waltete undnur der Starke sich Recht zu verschaffen vermochte (Faustrecht). Als Wil-helm von Holland (tz. 237) im Kampf Wider die tapfern Friesen gefallenwar, lenkte der Erzbischof von Köln die Wahl auf den reichen Richard vonCornwallis. den Bruder des Königs von England. während der Erzbifchofvon Trier und fein Anhang Alfons X. den Weisen von Castilien mit demKaiscrnamen zierten. Jener fuhr einigemal mit Schätzen beladen den Rheinherauf, um die Habgier der Fürsten, die ihn gewählt, zu befriedigen ; der letz-besuchte nie das Reich, zu dessen Herrschaft er berufen war. In dieser„karserlosen" Zeit suchten die Fürsten und Bischöfe ihr Gebiet zu vergrößernund Hoheitsrechte an sich zu reißen, während die Ritter und Vasallen ihre Stärkezu Raub und Wegelagern mißbrauchten. Von ihren Burgen herab, die, wie"?ch letzt ihre Ruinen beweisen, an den Ufern schiffbarer Flüsse oder an derSeite belebter Landstraßen angelegt waren, führten sie ein wildes Raubleben,schleppten Reisende in ihre Burgverließe, um schweres Lösegeld zu erpressen,plünderten die Güterwagen der Handelsstädte und trotzten hinter ihren festenMauern den machtlosen Gesetzen und Gerichten. Von der Zeit an ging das7 roße, ruhmvolle Reich einem trostlosen Verfalle entgegen. Es war nur ein
Mut des gewappneten'Mannes, daß das Freigericht der heiligen Fchme . dasseinen Hauptsitz aus der „roten Erde" in Westfalen unter der Leitung des Erz-bischofs von Köln hatte, den Frevler und Verbrecher durch die Furcht vor ge-heimer Gerechtigkeitspflege und blutiger Vergeltung zu schrecken suchte: undselbst die große städtische Einigung, die Hansa, die in denselben Jahren, da derrheinische Städtebund durch das Doppelkönigtum und den Parteigeist imKeime geknickt ward, in Norddeutschland sich befestigte und nicht nur die Sitzedes deutschen Großhandels Hamburg, Lübeck, Bremen umfaßte, sondernM auch über die Wendenstädte Rostock, Schwerin, Stettin, Stralsund,Wismar. über Danzia, Wisby, Riga und viele andere Handelsstädte bisNach dem norwegischen Bergen ausdehnte, konnte in dieser eisernen Zeit ihrenGliedern nur eine dürftige Notwehr bieten. Und doch bildeten dre Städte dene-nzigen Lichtblick in diesen dunkeln Zeiten; sie vertraten den Gedanken an emeFortentwicklung der nationalen Gesellschaft und hielten den Glauben an die Zu-sammengehörigkeit fest. Sehr hart war dagegen das Los des unfreien Bauern-stand es. In den ritterlichen Fehden wurden oft die Dörfer und Höfe nieder-gebrannt und die Ernte verwüstet; die Jagden wie das Wild waren den Saa-ten verderblich, die persönlichen Leistungen und Abgaben waren endlos; ohneRecht und Schutz der Gesetze war der unfreie Mann den härtesten und ent-ehrendsten Strafen ausgesetzt.
2- Entstehung der Habsburger Macht und -er Schweizer Eidgenossenschaft.
^ §. 251. Während des Zwischenreichs hatten sich viele Fürsten und Bi-schöfe landesherrliche Rechte, die früher bei „Kaiser und Reich" gestanden, undMancherlei Reichsgut angeeignet. Um nun das Erworbene nicht wieder ein-zubüßen, suchten die Großen, von denen damals die Wahl (Kur) vorzugsweiseAusging, und die daher in der Folge Kurfürsten genannt wurden, die Er-yebung eines an Land und Leuten mächtigen Fürsten zu hintertreiben. Zugleich