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Die neue Zeit.
8 - 432.
IIS».
1733 .
Prinzessin nicht gestattete, mit einigen jungen Freunden den Plan faßte, sichdurch die Flucht der väterlichen Gewalt zu entziehen. Ein aufgefangener BriesFriedrichs an seinen Vertrauten, den Lieutenant von Katte, brachte das Ge-heimnis zutage. Der König schäumte vor Wut. Er ließ den durch einKriegsgericht verurteilten Kronprinzen auf die Festung Küstrin bringen undKatte vor dessen Fenstem hinrichten; alle, die im Verdacht eines Ein-verständnisses standen, wurden von dem aufgebrachten Monarchen schwergezüchtigt. Erst als Friedrich reumütig des Vaters Vergebung anflehte, wurdeer aus der Festung entlassen und ihm Uniform und Degen zurückgegeben. Balddarauf erfolgte Friedrichs Vermählung mit einer Fürstentochter von Braun-schweig-Bevern, aber sein Geist fand wenig Gefallen an den engen Schrankender Häuslichkeit ; er sah seine Gemahlin selten, besonders seitdem rhm der Vaterdas Städtchen Rheinsberg überlassen, wo er fortan im Kreise geistreicher,gebildeter und freidenkender Freunde ein heiteres Leben führte, worin Witz,Scherz und muntere Unterhaltung mit ernsten und vielseitigen Studien ab-wechselten. Er las die Werke der Alten in französischen Übersetzungen undschöpfte daraus die edle Ruhmbegierde, an Großthaten und Geistesbildung dengriechischen und römischen Helden nachzustreben; er bewunderte die französischeLitteratur und faßte für Voltaire eine solche Verehrung, daß er ihm dieschmeichelhaftesten Briefe schrieb und ihn später zu sich berief. Zwar über-zeugten sich beide sehr bald, daß der persönliche Umgang zwischen Männernvon so ähnlicher spottsüchtiger Natur nicht bestehen könne, und trennten sich inHader, aber ihr schriftlicher Verkehr dauerte fort. Seine freigeistige Denkmgs-art beurkundete Friedrich dadurch, daß er eine Anzahl französischer Schrift-steller, die wegen ihrer kirchenfeindlichen Werke aus Frankeich verwiesen wur-den, bei sich aufnahm; und daß er in religiöser Hinsicht einen freien Stand-^ 740 -' Punkt einnehme, bewies er nach seiner Thronbesteigung durch die Rückb erufung178«. Wolfs nach Halle, mit der bekannten Äußerung: „in seinen Staaten könnejeder nach seiner Fayon selig werden."
4. Die Zeiten Friedrichs II. und Maria Theresias.
»1 Der österreichische Erbfolgekricg (1740—1748).
§. 432. Kaiser Karl VI., ein gutmütiger, aber in keiner Weise ausgezeich-neter Fürst, starb kurz nach der Thronbesteigung Friedrichs II., nachdem er noch^» 73 s^ bor seinem Tode den schimpflichen Frieden von Belgrad mit der Pforte ab-geschlossen. Da er keine männlichen Erben hatte, so war es während seinerganzen Regierung seine angelegentliche Sorge gewesen, seiner einzigen, anFranz Stephan von Lothringen (Toskana, H. 428) vermählten TochterAL, Maria Theresia die Nachfolge in den österreichischen Erbstaaten zu sichern.174«- Zu dem Zweck erkaufte er durch große Opfer von allen Höfen die Anerkennungunter dem Namen der pragmatischen Sanction bekannten Hausgesetzes,wodurch die österreichischen Erblande ungeteilt bleiben und, falls der Manns-stamm aussterbe, auf die weibliche Linie übergehen sollten. Kaum hatte nunder Kaiser die Augen geschlossen, so erhob Karl Albrecht, Kurfürst vonBayern, der als Schwiegersohn Kaiser Josefs I. gleich anfangs gegen das Erb-folgegesetz Verwahrung eingelegt hatte, sowohl infolge seiner Verwandtschaft,als einer angeblichen Testamentsbestimmuna Ferdinands I., Ansprüche auf dreösterreichischen Erbstaaten. Ein schwacher, beschränkter, dem Aberglauben undder Prachtliebe ergebener Mann, wäre Karl Albrecht nicht imstande gewesen,mit den Kräften seines erschöpften Landes seine Ansprüche geltend zu machen,hätte ihn nicht der französische Hof, trotz seiner Anerkennung der pragmatischenSanction, mit Geld und Truppen unterstützt, in der Absicht, den Kaiser und