H. 459.
Reformen der Fürsten und Münster.
323
Mischen. Den größten Schaden litt Holland. Der unglückliche Krieg hatteseiner Seemacht und seinem Handel Wunden geschlagen, von denen es sich nietvieder erholte. Außer den unersetzlichen Verlusten, von welchen die oft- undwestindischen Handelsgesellschaften betroffen wurden, erfuhren auch die hol-ländischen Besitzungen in Ostindien eine Schmälerung. Seitdem trat Hollandm engere Verbindung mit Frankreich; das Volk aber, aufgeregt durch die Jdeeenbon demokratischer Freiheit und Revublikanismus, die seit dem amerikanischenKrieg über Europa gekommen, machte seinem Groll durch einen Aufstand gegendie englisch gesinnte Regierung Luft. Der Herzog Ernst von Braunschweigwußte das Land verlassen, der Erbstatthalter und seine Gemahlin wurdenbedroht, in einigen Städten entstanden Empörungen mit Volksbewaffnung.Beunruhigt über die zunehmende Aufregung, ließ endlich Friedrich Wilhelm II.von Preußen, Bruder der Erbstatthälterm, Truppen in Holland einrücken.Diese machten dem Aufstand schnell ein Ende und stellten die Ordnung wieder her.
Amerika ging allein mit Gewinn aus dem Krieg hervor. Nach mancherleiDerfassungskämpfen kam, hauptsächlich durch die staatskluge und patriotische Thätig-keit Alex. Hamiltons, eine Staatsform zustande, welche die berechtigten Eigen-tümlichkeiten der Einzelstaaten und die Idee eines Gesamtstaates in eine weise Mi-schung und Verbindung setzte, Partikularismus und Einheitsstaat zu einer starkenUnion verband. Die „Vereinigten Staaten" schufen nämlich eine Ordnung, worindie oberste Bundesgewalt aus einer Bundesregierung mit einem alle vier JahreNeu zu wählenden Präsidenten und aus dem Kongreß bestehen sollte. DieserZerfällt in den Senat, in den jeder Staat zwei Abgeordnete sendet, und in die Re-präsentanten, welche alle zwei Jahre von sämtlichen Bürgern des republikanischenBundesstaates frei und ohne Census gewählt werden. Die richterliche Gewaltruht in den Händen eines obersten Bundesgerichts und einer Anzahl Bezirks-gerichte mit Geschwornen. Jeder einzelne Staat hat eine freie selbständige Re-gierung zur Leitung seiner inneren Angelegenheiten, nebst einem Landtag, undÜberall herrscht Religionsfreiheit ohne Staatskirche. Dem Kongreß stehtbas Recht der Gesetzgebung und der allgemeine Staatshaushalt zu; er trifft Be-stimmungen über Zoll- und Handelswesen, über die Nationalbank, überKriegserklärung und Friedensschlüsse u. a. Der Präsident ist Oberbefehlshaberder Land- und Seemacht, ernennt alle Beamten, entsendet und empfängt GesandteUnd vertritt die Union gegenüber dem Auslande. Acht Jahre lang bekleidete derwürdige Washington diesen Ehrenposten. Franklin starb 1790 als 84jähriger Greisallgemein betrauert. Er war ein praktisch-kluger Staatsmann, aber ohne Ideale.
3. Urformen drr Fürsten und Minister.
Z. 459. Die französische Aufklärungsphilosophie und der Pariser Zeitgeistübten den größten Einfluß auf die Ansichten und Handlungen der FürstenUnd Regierungen. Nicht bloß. daß man alle Erzeugnisse der französischen Litte-ratur in den höheren Kreisen Europas mit Begierde las und bewunderte, esu>ar auch Sitte, daß die vornehme Jugend zur'Vollendung ihrer Ausbildungewige Zeit in Paris zubrachte, und kein bedeutender Mann konnte auf Geltungund Anerkennung rechnen, wenn er nicht die geistreichen Kreise in Frank-reichs Hauptstadt besucht hatte. Alle Fürsten und Staatsmänner Europasbemühten sich um die Gunst und Freundschaft der französischen SchriftstellerUnd Philosophen; ist es daher zu verwundern, wenn in den drei letzten Jahr-zehnten, welche der französischen Revolution vorausgingen, viele Neuerungenund Reformen vorgenommen wurden, die in dem von Frankreich gebildetenZeitgeist ihren Ursprung hatten? Was man in Rede und Schrift als Wahr-test gelten ließ, suchte Ulan auch thatsächlich in Anwendung zu bringen. DaherZeigte sich allenthalben ein eifriges Streben, alte Einrichtungen und Formen,
21 *
178 ».
L787.
I7S7.