8- 639 b. Der Gang des geschichtlichen Lebens seit dem Frankfurter Frieden. 535
W-irz
1874 .
sie gegenüber den liberalen und regierungsfreundlichen Parteien weitaus in derMinderheit. Eine der ersten Handlungen der Versammlung war die Annahme desGesetzentwurfs über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Ehe-schließung, ein Beschluß, dem auch das Herrenhaus beitrat und durch welchen indem Königreich Preußen die obligatorische Civilehe rechtsgültig wurde. Ebenso wenig waren die Anstrengungen der Ultramontanen bei den am 10. Januar 1874 ia Janvorgenommenen Reichstagswahlen imstande, den bisherigen Charakter der Versamm- ^4-lung wesentlich zu ändern, wenn gleich, infolge der Spaltungen im Heerlager derGegner, auch hier die Partei des Centrums sich einer namhaften Verstärkung zu er-freuen hatte. Daß sie aber trotz aller Anstrengungen und trotz der Unterstützung, dieihr die Abgeordneten aus Elsaß-Lothringen, die Socialdemokraten, die Polen, dieganze reichsfeindliche Genossenschaft zuführten, noch weitaus in der Minderheit blieb;daß die konservativen und liberalen Mitglieder, auf welche sich die Regierung stützte,in allen entscheidenden Fragen den Ausschlag gaben, konnte als Beweis gelten, daßdie Bismarcksche Politik sowohl in Preußen als in den übrigen deutschen Staatennach dem Sinne der Nation war, die öffentliche Meinung zur Unterlage hatte. Dennnicht bloß in Baden, in Hessen-Darmstadt, in Württemberg war die nationale Ideeim Fortschreiten begriffen, hatte der Partikularismus, der in Darmstadt und Stutt-gart lange in den Hofkreisen begünstigt worden war, an Boden verloren und seinenhohen Schutz eingebüßt; auch in Sachsen, wo nach dem Tode des Königs Johannder Kronprinz Albert, der bei Gravelotte und Sedan neben preußischen Heerführernsiegreich gekämpft hatte, den Thron bestieg, standen Volksvertretung und Regierungzum Reiche, und auch in Bayern, das die Ultramontanen gerne als ihre eigentlicheDomäne, als das Schlachtfeld ihrer künftigen Siege ansehen, hielt die Regierungtapfer die Reichsfahne hoch und wahrte die Rechte des Staats auf dem Gebiete derSchule und des konfessionellen Lebens mit Kraft und Erfolg gegen die stürmendenAnläufe der Ultramontanen und partikularistischen „Patrioten" der altbayerischenLande. So hatte denn in Preußen wie in den meisten deutschen Ländern der „Kultur-kampf" während dieses und des folgenden Jahres seinen Fortgang. Nicht nur, daßdie obligatorische Civilehe zum Reichsgesetz erhoben, daß die Schulen der Leitungund Beaufsichtigung des Staats unterstellt, viele klösterlichen Anstalten geschlossenwurden; als die Bischöfe und Geistlichen in ihrem Widerstand gegen die „Maigesctze"beharrten, fuhren die Gerichte in ihren Bestrafungen fort und gingen von Geldbußenund Haft endlich zur Absetzung über. Bald waren die meisten Bistümer in derpreußischen Monarchie verwaist und wurden, da die Kapitel sich weigerten neueWahlen vorzunehmen, in Beziehung auf weltliche Angelegenheiten von Staats-beamten verwaltet. Die Prälaten suchten auf verschiedene Weise die Anwendung derGesetze zu vereiteln. Der Fürst-Bischof von Breslau verlegte seinen Sitz in denösterreichischen Teil seines Kirchengebiets, wo er dem Arme der preußischen Gerichteunerreichbar war; der aus der Gefangenschaft entlassene Erzbischof vonPosen-Gnesen,
Graf Ledochowski, begab sich nach Rom, wo er als Kardinal unter dem Schutze des„Garantiegesetzes" seinen Krieg gegen die Staatsregierung fortsetzen konnte. Demweltlichen Regierungsbeamten in Preußifch-Polen stellte die Kurie einen geheimenpäpstlichen Delegaten entgegen. Auch die andern abgesetzten Bischöfe entflohen indas Ausland, um straflos die Flamme des Widerstandes gegen Staat und Obrigkeitschüren zu können. Und nicht bloß die Häupter der Kirche, auch die von ihnen eigen-mächtig ernannten Pfarrgeistlichen weigerten sich den neuen Staatsgesetzen zu ge-horchen. Die preußische Regierung verschloß den Ungehorsamen die Pfarrhäuser,belegte das Pfarrvermögen mit Beschlag und erwirkte bei Reichstag und Bundesratein Gesetz, welches den Regierungen das Recht in die Hand gab, widersetzliche Klerikeran einen andem Ort zu versetzen, um sie an jeder Amtsthätigkeit zu hindern, undsolchen Geistlichen, die beharrlich und systematisch dem Gesetze dm Gehorsam ver-