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S. April1874.
A. Mai1874.
Februar
187S.
April
1875.
Juni.
81. Mai.
Februar
187S.
18. Fsbr.1874.
ReichS-preßgesetzvom7. Mai1874.
Militär-
gesetz.
Geschichtliche Rundschau. 8- 640.
sagten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. So nahm der Kampf der Kirchegegen den modernen Staat einen immer schärferen Charakter an. Unter diesen gei-stigen Kämpfen schied der ehemalige Kultusminister Mähler in Potsdam aus derWelt; sein System war gefallen, nun rief das Schicksal ihn selbst ab. Der tapfersteVorkämpfer der Ultramontanen Mallinckrodt folgte ihm bald ins Grab nach. Dierömisch-jesuitische Kirchenpolitik aber, die im Vatikan das Regiment führte, trieb dieGegensätze auf die Spitze; weit entfernt zu einer Ausgleichung und Versöhnung dieHand zu bieten, erließ der Papst an die Erzbischöfe und Bischöfe Deutschlands einemerkwürdige Encyklika, worin er die Maigesetze als im Widerstreit mit der göttlichenEinrichtung der Kirche in der schroffsten Weise für „null und nichtig" erklärte undverfügte, daß alle diejenigen Geistlichen, welche sich denselben unterwerfen würden,der größeren Exkommunikation verfallen seien und mit ihnen jeder Verkehr vermiedenwerden müsse. Als Gegenschlag gegen die päpstliche Encyklika erließ die preußischeRegie-rung in Übereinstimmung mit dem Landtage eineReihe von weiteren gesetzlichen Bestim-mungen gegen die klerikalen Übergriffe. Das sog. „Sperrgesetz" sistierte die bisherigenZahlungen und Leistungen des Staats an die römische Kirche; durch Abänderung derVerfassungsurkunde wurden die zweideutigen Artikel über das Recht der Kirche zurselbständigen Ordnung und Verwaltung ihrer inneren Angelegenheiten aufgehoben;das Klostergesetz erschütterte die Pflanzstätte des Ultramontanismus, indem es dieOrdenshäuser und ordensähnlichen Kongregationen auflöste; das Gesetz über dieVermögensverwaltung der katholischen Kirchengemeinden legte diese Verwaltung indie Hände gewählter Kirchenvorsteher und Gemeindevertreter aus dem Laienstand;ein anderes Gesetz sicherte den Altkatholiken einen verhältnismäßigen Antheil an demBesitzstand der katholischen Kirche. Ein Reichsgesetz suchte dem Mißbrauch der Kanzelzu ultramontanen Verhetzungen vorzubeugen.
ß.640. Elsaß-Lothringen. Das Militärgesetz. Das Attentat Kull-manns. In dem Reichstage vom Jahre 1874 erhielt die Opposition eine Verstär-kung an den fünfzehn Abgeordneten aus dem Reichsland Elsaß-Lothringen, welchezum erstenmal in die Versammlung eintraten. Man wußte, daß die wiedergewonne-nen Lande den neuen Brüdern keinen guten Willen entgegenbrachten; daß sie die durcheine fast zweihundertjiihrige Dauer zur Gewohnheit gewordene französische Herrschaftzurückwünschten; daß viele Bewohner die kraft des Friedensvertrags gestattete Wahlder Nationalität benutzten, um für Frankreich zu „optieren" und ihre Zukunft, mitAufgebung ihrer Heimat, an die französische Nation zu knüpfen. Aber daß die neuenDeputierten, anstatt die durch große Ereignisse geschaffene Lage als eine Notwendig-keit, als ein Verhängnis hinzunehmen und sie nach Möglichkeit in ihrem Interesse zubessern, mit einem Protest gegen die Einverleibung beginnen und den Deutschen zu-muten würden, das zurückerworbene Gut wieder herauszugeben, hatte man doch nichterwartet. Selbst in der eigenen Mitte scheint der Antrag des Abgeordneten Teutsch,man solle durch eine Volksabstimmung die Willensmeinung der Einwohner über dieEinverleibung befragen, einiges Erstaunen erregt zu haben; wenigstens fand sich derBischof Räß von Straßburg in seinem Gewissen gedrungen zu erklären: die Elsaß-Lothringer seiner Konfession seien keineswegs gemeint, dm Vertrag von Frankfurt,der zwischen zwei großen Mächten abgeschlossen worden, in Frage zu stellen. Wiezu erwarten stand, wurde der Antrag fast ohne Erörterung zurückgewiesen. — Nach-dem der Reichstag nach heißen Debatten über ein neues Reichspreßgesetz sich mitder Regierung verständigt, ein Gesetz, das zwar durch Beseitigung des Zeitungsstempelsund anderer drückenden Abgaben materielle Erleichterung schuf, aber in betreff der Ver-antwortlichkeit der Redaktoren periodischer Schriften und der Strafbestimmungen überVergehen und Verbrechen durch die Presse viel Widerspruch in dm Reihm der Oppo-sition fand, wurde der wichtigste Gegenstand, das Militärgesetz, in Beratung ge-zogen. Bekanntlich gab die Heeresorganisation mit Verlängerung der Dimstzeit schon