8- 64V. Der Gang des geschichtlichen Lebens seit dem Frankfurter Frieden. 537
vor der Entstehung des Reichs die Hauptveranlassung zu dem Streit zwischen demAbgeordnetenhaus und der Regierung in Preußen (Z. 593). Der König, dem dieseaus seinem eigenen Haupte entsprungene Militärreform ganz besonders am Herzenlag, setzte endlich seinen Willen durch und der „Konflikt" wurde unter dem Eindruckder preußischen Waffenerfolge in den sechziger Jahren glücklich beseitigt. Nach Be-endigung des Krieges mit Frankreich, worin die Militärreform so glänzend die Probebestanden, beschloß man in Berlin, diese Heeresorganisation in den wesentlichstenZügen über das ganze Reich auszudehnen. Zu dem Ende wurde, bis die dazu erfor-derlichen Vorarbeiten und Entwürfe vollendet sein würden, auf dem ersten Reichstage«in Provisorium beschlossen, das die Regierung ermächtigte, ein Reichsheer zu schaffen,welches, auf ein Prozent der Bevölkerung berechnet, eine Friedensstärke von 401659Mann umfassen sollte, und zu dessen Unterhalt und Ausstattung ein Pauschquantumvon 675 Mark für den Kopf zu erheben. Da diese Summe nicht ausreichend war,so traf man die Auskunft, daß in den Verpflegungslisten die volle Zahl aufgeführtward, thatsächlich aber eine Verringerung durch Beurlaubungen stattfand. Als dieZeit des Pauschquantums sich ihrem Ende näherte, legte die Regierung den Entwurfeines dauernden Organisationsgesetzes vor. Das Schwergewicht lag in den Para-graphen, welche die Höhe der Friedensstärke und die organisatorische Gliederung, dieZahl der Bataillone, Schwadronen, Batterieen feststellte. Die Präsenzziffer war nichtüber'die bisherige Stärke erhöht, diese Zahl sollte jedoch jetzt vollständig unter der Fahnestehen und die wirklichen Ausgaben für den Friedensstand in den Reichshaushalt einzelnaufgenommen werden. Die Grundlage der Berechnung aber, die Präsenzziffer, solltegesetzlich feststehen, so daß sie für alle Zukunft ohne Zustimmung der Regierungennicht verändert werden könnte. Es lag auf der Hand, daß dadurch das Budgetrechtdes Reichstags gegenüber dem Heer in enge Grenzen, auf außerordentliche Ausgaben,neue Einrichtungen und dergleichen eingeschränkt wurde, und darum fand die Vorlageheftigen Widerspruch. Vergebens bewies Moltke, daß eine Militärmacht in dervorgeschlagenen Höhe zur Erhaltung des Reichs in seiner errungenen Stellung, wiezur Sicherung des europäischen Friedens notwendig sei; daß man den lebenskräftigenFortbestand des deutschen Heeres in seiner bewährten Organisation nicht alle Jahreden Schwankungen der Budgetdebatten aussetzen dürfe; die Opposition war eine soweitgehende, daß wenig Aussicht zur Durchführung des Entwurfs sich öffnete. Schonsprach der Kaiser den Generalen, die ihm bei seinem Geburtstage ihre Glückwünsche'^?^"darbrachten, die Bekümmernis aus, daß über der Armeeorganisation, die sein eigen-stes Werk sei, wiederum „eine Krisis" zu schweben scheine. Die Frage war noch un-entschieden, als der Reichstag über die Ostern Ferien machte. Diese gaben den Ab-geordneten Gelegenheit, sich über die Volksstimmung Aufklärung zu verschaffen. Undda konnten sie denn überall wahrnehmen, daß die öffentliche Meinung der Wieder-holung eines Konfliktes im innersten Grund der Seele abgeneigt war, daß die Oppo-sition durchaus bei der Nation keinm Nachhall habe. Diese Wahrnehmung brachteManchen Reichsboten zum Entschluß, das Prinzip der Budgetbewilligung in der Mi-litärsache nicht auf die Spitze zu treiben, nicht in doktrinärem Eigensinn einen neuenStreit um das Heerwesen über das Reich zu bringen. Man wünschte nach Erneuerungder Sitzungen zu einem Austrag, zu einer Verständigung mit dem Ministerium zugelangen. Dieser Stimmung gab der Abgeordnete v. Bennigsen Ausdruck, indem«r im Einverständnis mit vielen seiner Parteigenossm einen Kompromißvorschlag ein-brachte, dahin lautend: die Festsetzung des Friedenspräsenzstandes der Armee durch«in Gesetz, verbunden mit der jährlich zu bestimmendm Ausgabesumme des Kriegs-«tats im Budget, solle angenommen werden, aber nur für einen begrenzten Zeitraumvon sieben Jahren. Da der Bundesbevollmächtigte, Kriegsminister v. Kamele,namens der verbündeten Regierungen die Erklärung abgab, daß man aus den AntragBennigsen einzugehen bereit sei, so wurde schließlich das ganze Gesetz über die Heeres-