8- 642 ä. Der Gang des geschichtlichen Lebens seit dem Frankfurter Frieden. 545
der Regierung gestellt; in späteren Gesetzen wurden diese Vollmachten noch erweitert,die Rückberufung der abgesetzten Bischöfe zugelassen, die wissenschaftliche Staatsprü-fung der Geistlichen beseitigt, das Institut der „Staatspfarrer" abgeschafft, dasstaatliche Einspruchsrecht eingeschränkt, der geistliche Gerichtshof und das Verbot derErrichtung neuer Knabenseminarien und Knabenkonvikte aufgehoben, die Zulassungund Wirksamkeit der krankenpflegenden Orden ausgedehnt. In den erledigtenPfarreien konnte nun die Seelsorge wiederhergestellt werden; in die verwaisten Bis-tümer kehrten die abgesetzten Oberhirten zurück oder es wurden neue eingesetzt; dieGehaltssperre wurde aufgehoben, die Vertretung Preußens beim Vatikan wieder ein-gerichtet. Gegen die Verpflichtung zu einer weiteren Revision verstand sich die Kuriezur Anerkennung der Anzeigepflicht bei neuzubesetzenden Pfarreien. Um den Fort-gang des Friedenswerks erwarb sich Bischof Kopp von Fulda, später zum Fürstbischofvon Breslau erhoben, ein milder, versöhnlicher Priester, große Verdienste. Ein neues s-s-tz v.Revisionsgesetz schränkte den staatlichen Einspruch gegen die Anstellung von Geistlichen iA,noch weiter ein, hob den staatlichen Zwang zur dauernden Besetzung der Pfarrämterund das Gesetz über die Grenzen des Rechts zum Gebrauch kirchlicher Straf- undZuchtmittel auf, sofern diese Zuchtmittel sich auf das religiöse Gebiet beschränkten,und ließ diejenigen Orden wieder zu, welche sich der Aushilfe in der Seelsorge, derÜbung der christlichen Nächstenliebe oder einem beschaulichen Leben widmen. In denwesentlichsten Stücken war damit das System, auf welchem die Falksche Gesetzgebungberuhte, durchlöchert und aufgehoben; der langjährige Kampf war nicht zum Siegedes Staats entschieden worden. — Während die preußische Regierung mit demdeutschen Katholizismus Frieden schloß, sah sie gleichzeitig sich genötigt, gegen dieHilfstmppen der Ultramontanen, die Polen, energische Mittel der Abwehr zu ge-brauchen. Das Zurückgehen des deutschen Wesens, das Vordringen des Polentumsm den östlichen Provinzen war seit längerer Zeit eine besorgniserregende Wahrneh-mung. Um die Überflutung mit polnischen Zuzüglern abzuwehren, sah sich die preu-ßische Regierung zu zahlreichen Ausweisungen von Ausländern polnischer Nationali-tät veranlaßt. Im Reichstag ließ sich eine bunt zusammengesetzte ultramontan-fort-schrittlich - polnische Mehrheit zu einem mißbilligenden Votum fortreißen. Das ^An-preußische Abgeordnetenhaus aber erkannte an, daß die ergriffene Maßregel durch dasInteresse des Deutschtums gerechtfertigt sei, und stimmte einer Gesetzgebung zu, welcheden Schutz und die Erhaltung der deutschen Nationalität durch die Beförderungdeutscher Ansiedelungen vermittelst des Ankaufs polnischer Güter und durch verschie-dene Maßregeln auf dem Gebiet der Schule bezweckte.
H. 642ä. Der Reichstag seit 1884. Militärgesetz. Reichstagsauf-lösung. Militärische und finanzielle Befestigung des Reichs. Die neuen es. O».Reichstagswahlen ergaben eine erhebliche Einbuße der extrem-liberalen, „deutschfrei- ^4.sinnigen" Partei, das Grundverhältnis des neuen Reichstags aber war darum doch"icht gebessert. Die bunt zusammengesetzte, nur in der Verneinung einige oppositio-nelle Majorität war noch immer vorhanden, eine parlamentarische Konstellation, beiwelcher die Lösung nationaler Aufgaben und das Fortschreiten der ReichsgesetzgebungJar nicht oder nur unter großen Hindernissen gelang. Eine Verständigung über diefeit langen Jahren dringliche Reichssteuerreform, die Vermehrung der eigenen Ein-nahmen des Reichs, welche die selbst in Finanznöten befindlichen Bundesstaaten ent-lasten würde, konnte mit diesem Reichstag nicht erwartet werden. Gleichwohl ließ°er Reichskanzler trotz wiederholter gescheiterter Versuche in diesem Streben nichtnach. Als ein sehr geeigneter Gegenstand zur Gewinnung neuer Einnahmen mußteoer Branntwein erscheinen, der in Deutschland unverhältnismäßig geringer besteuertwar als in allen andem Ländern. Die höhere Ertragsfähigkeit dieser Steuerquellewurde an sich auch von fast allen Parteien anerkannt. Aber die zuerst vorgeschlageneForm des Branntweinmonopols wurde aus schwerwiegenden wirtschaftlichen und po-
Weber, kl. Weltgeschichte. 35