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Allgemeine Geschichte für Sekundar-, Real- und Mittelschulen / Wilhelm Oechsli
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Seite
152
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dieselben als ihre Beamten betrachtet, die sie nach ihremBelieben ernannten und die ihnen Treue und Gehorsamschuldeten. Auch Heinrich IV. wußte nichts anderes, alsdaß die Bischöfe seine Diener seien, und setzte solche ein,ohne sich um das päpstliche Verbot zu kümmern. Daließ ihm Papst Gregor melden, er verdiene für seine „Ver-brechen“ aus der Kirche gestoßen und der Königswürdeentsetzt zu werden; wenn er nicht alsbald Buße tue, werdeer diese Strafen über ihn verhängen. Welch eine Sprachegegenüber einem Herrscher, der gewohnt war, sich alshöchstes Haupt der Christenheit zu betrachten, der auchim Bischof von Rom nur einen Untertan erblickte! VollerIngrimm versammelte der junge König die deutschenBischöfe und ließ durch sie die Absetzung des Papstesaussprechen. Allein Gregor VII. ließ sich nicht einsehiicli-tern. Er antwortete damit, daß er wirklich den Bann-fluch gegen Heinrich IV. schleuderte, ihn. des Thrones fürverlustig erklärte und alle Untertanen des Treuschwursgegen ihn entband. Wohl befahl ihm jetzt der König ineinem Schreiben mit der Aufschrift: „Heinrich nichtdurch Anmaßung, sondern durch Gottes EinsetzungKönig, an Hildebrand, nicht den Papst, sondern den fal-schen Mönch“, vom apostolischen Stuhl herabzusteigenund einem Würdigeren Platz zu machen. Aber bald zeigtesich, daß der Papst der stärkere war, da die deutschenP ii r s t e n mit ihm gemeinsame Sache machten undschnöden Verrat an ihrem König übten. Auf einer Ver-sammlung erklärten sie, wenn es Heinrich nicht gelinge,sich binnen .lahresfrist vom Banne zu lösen, so würdensie einen andern König wählen. Schon verabredete derPapst mit ihnen, er wolle selber nach Augsburg kommen,um mit ihnen über Heinrich zu Gericht zu sitzen. Daentschloß sich der Verrätern' und verlassene Herrscher,um jeden Preis vom Papste die Lossprechung vom Bannezu erwirken und dadurch den Fürsten den Vorwand zuseiner Absetzung zu nehmen. Mitten im Winter eilte ermit seiner Gemahlin und seinem dreijährigen Söhnlein