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Allgemeine Geschichte für Sekundar-, Real- und Mittelschulen / Wilhelm Oechsli
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277
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in seinen Staaten habe jeder das Recht, „nach seiner Fas-son selig zu werden“. Auch im Gerichtswesen wirkte erviel Gutes; so schaffte er unter anderin die Folter und diegrausamen, ungewöhnlichen Strafen ab, wie sie damalsnoch allgemein üblich waren. Dagegen ließ er die Leib-eigenschaft der Bauern bestehen, weil er eine strengeScheidung der Stände für notwendig hielt. Obgleich esmithin der Regierung des „alten Fritz“ an Schattenseitennicht fehlte, so war doch ganz Deutschland stolz auf ihn,und die übrigen Fürsten und Staatsmänner Europasblickten auf ihn als das Vorbild, dem sie nachzustrebenhätten.

§ 50. Kaiser Joseph II.

1. Josephs II. Reformen (1780—1790). — Derhervorragendste unter den Nacheiferern Friedrichs desGroßen war der Sohn seiner Gegnerin Maria Theresia,Kaiser J oseph 11., der im Jahre 1780 der Mutter in der 1Regierung Österreichs nachfolgte. Ein Herrscher vonedelster Gesinnung, der keine andere Rücksicht als dieauf das Wohl des Staates kannte, fand er, daß die Zu-stände in Österreich durchaus veraltet und verrottet seien,daß sie einer gründlichen Verbesserung bedürften. Zu-erst begann er bei sich selbst und führte die größte Ein-fachheit und Sparsamkeit am Hofe ein. Auch er wollte,wie Friedrich der Große, nur der „erste Verwalter“ desStaates sein und verschmähte all den Firlefanz, mit demdie irdischen Majestäten die Augen der Völker zn blendenpflegten. Auch der geringste seiner Untertanen sollte un-gehindert Zutritt zu ihm haben. Um zum Kaiser zu ge-langen, bedurfte es nicht einmal einer Anmeldung. Manhatte nur in einen bestimmten Gang in seinem Schlossezu gehen, der zn seinem Arbeitszimmer führte und immeroffen stand. Da kam der Kaiser von Zeit zu Zeit selbstheraus und sprach mit den Leuten, nahm ihre Bittgesucheentgegen oder führte sie in sein Zimmer. Von morgensfrüh bis abends spät arbeitete Joseph II. an den Staats-