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4. Der schwedisch-französische Krieg 1635—1648. Infolgedes neuen Übergewichts der kaiserlichen Macht entschloß sich Richelieuzu unmittelbarer Teilnahme am Kriege, wodurch es den Schwedenermöglicht wurde, wieder angriffsweise vorzugehen; doch kam es beider Uneinigkeit der schwedischen Feldherren und der Erschöpfung derkämpfenden Parteien zu keiner eigentlichen Entscheidung. Bald dar-auf starb Ferdinand II., und ihm folgte sein Sohn Ferdinand III.(1637—1657). a) Die Franzosen führten den Krieg zuerstdurch den in ihre Dienste getretenen Bernhard von Weimar,welcher sich am Oberrhein ein eigenes Fürstentum gründenwollte und das Elsaß eroberte, aber nach der Einnahme der wich-tigen Festung Breisach 1639 starb, worauf seine Eroberungenvon den Franzosen in Besitz genommen wurden. In den folgendenJahren fielen sie unter Turenne und Condä in Süddcutsch-land ein und drangen trotz einzelner Niederlagen im ganzen sieg-reich vor. b) Die Schweden siegten unter Baner über dieKaiserlichen bei Wittstock (in der Prignitz) 1636 und verheertenThüringen und Hessen, mußten aber im folgenden Jahre nachPommern zurückweichen. Nach Bauers Tode 1641 übernahmTorftenson den Oberbefehl, welcher bei Leipzig 1642 über dieKaiserlichen unter Piccolomini siegte, im folgenden Jahre, alsDänemark den Schweden den Krieg erklärte, in raschem Sieges-läufe die dänischen Besitzungen auf dem Festlande eroberte und1645 nach Auflösung des Gallasschen Heeres bis vor Wiendrang, aber dann den Rückzug antreten und wegen zunehmenderKränklichkeit (Gicht) den Oberbefehl niederlegen mußte. Königs-mark eroberte 1648 die Kleinseite von Prag, als der Abschlußdes Friedens den Feindseligkeiten ein Ende machte.
5. Der westfälische Friede 1648. Nach langen Verhandlungen,welche schon seit 1643 zu Münster zwischen dem Kaiser und Frank-reich, zu Osnabrück mit den Franzosen geführt wurden, kam endlich1648 der westfälische Friede zustande, dessen Bestimmungenfolgende waren: a) in Bezug auf das Ausland. 1) Frank-reich erhielt die österreichische Landgrafschaft Elsaß, Breisach unddas Besatzungsrecht in Philippsburg und behielt Metz, Toul undVerdun. 2) Schweden erhielt Vorpommern mit Rügen, vonHinterpommern Stettin mit den Odermündungen, von Mecklen-