Band 
Dritter Teil.
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bürg Wismar und die Bistümer Bremen und Werden mit derReichsstandschaft. Es beherrschte dadurch die Mündungen derOder, Elbe und Weser und damit den ganzen Norden Deutsch-lands.

b) In Bezug auf das Reich. 1) Gcbietsveränderungen:Die Unabhängigkeit der Schweiz und der Niederlande wurdeanerkannt; Bayern behielt die Kurwürde und die Oberpfalz;Friedrichs V. Sohn Karl Ludwig erhielt die Rheinpsalz wiederund die achte Kurwürde; Sachsen erhielt die ihm im PrägerFrieden zugestandenen beiden Lausitzen; Brandenburg (Frie-drich Wilhelm, der große Kurfürst, 1640—1688) erhielt vonPommern, auf welches es Erbansprüche hatte, nur das übrigeHinterpommern und als Ersatz die Bistümer Halberstadt,Minden, Kamin und die Anwartschaft auf Magdeburg (erledigt1680). 2) Politische Bestimmungen. Der Kaiser war fortanin allen wichtigen Regierungshandlungen (Gesetzgebung, Kriegund Frieden, Besteuerung) an die Zustimmung der Reichsständegebunden, welche die volle Landeshoheit erhielten mit dem Rechte,Bündnisse mit auswärtigen Mächten zu schließen, nur nicht gegenKaiser und Reich (äroit äs Mnvsrainsts). Dadurch wurde dasDeutsche Reich zu einem nur losen Bunde selbständiger Staaten.3) Kirchliche Bestimmungen. Der Religionsfriede wurdeauch auf die Reformierten ausgedehnt, und für den Besitz derKirchengütcr der Stand am 1. Januar 1624 als maßgebend an-gesehn. In Glaubenssachcn sollte fortan nichts mehr durch Stim-menmehrheit, sondern alles durch gütliche Übereinkunft festgesetztwerden.

6. Folgen des Krieges. Durch den König war der Wohl-stand in Deutschland auf lange Zeit vernichtet. Viele Dörfer undStädte waren gänzlich zerstört, zwei Dritteile der Bevölkerung durchSchwert und Seuchen dahingerafft. Ackerbau und Gewerbthätigkeitlagen ganz darnieder; der Binnenhandel war gehemmt, der Außen-handel an die Niederländer und Engländer verloren. Kunst undWissenschaft waren gänzlich verfallen, und eine erschreckende Roheitund Zuchtlosigkeit hatte in allen Ständen um sich gegriffen.