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Grundriss der Welt- und Schweizergeschichte für Sekundar-, Bezirks- und Realschulen sowie die untern Klassen des Gymnasiums / von J. Helg
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hat, auch jenes Land militärisch zu besetzen. Zudem wurdender Schweiz als neue Gebiete zugeteilt Wallis, Neuenburgund Genf, so daß sie von da an aus 22 Kantonen besteht.

4. Die neuen JeriWinffe in der Schweiz. Ein neuerStreit entspann sich in der Schweiz unter den Kantonen.Denn wie in den Jahren 1802 bis 1803 verlangten auch jetztwieder die alten Kantone ihre ehemaligen Untertanenlandezurück; die neuen Kantone dagegen waren bereit, ihre erlangteFreiheit selbst mit den Waffen zu verteidigen. Schon wares wieder zu gesonderten Tagsntzungen gekommen, indem einTeil der Stände zu Zürich über eine neue Verfassung aufGrund der 19 Kantone beriet, der andere Teil dagegen zuLuzeru auf Mittel und Wege sann, die Verhältnisse vor1798 wieder zurückzuführen.

Der Wiener Kongreß brachte zum guten Glücke auchder Schweiz die Erlösung aus dieser schwierigen Lage. Unterseinem Einflüsse wurde ein neuer Buudcsvertrag ausgearbeitet,derFünfzchnerbund" genannt, weil er am 7. August1815 von der Tagsntzuug in der großen Münsterkirche inZürich feierlich beschworen wurde.

Nach diesem Buudcsvcrtrage blieben die 19 Kantonebestehen. Dazu kamen nun auch noch Wallis, Ncuenburgund Genf. Alle zusammen aber bildeten nun, statt einenBundesstaat, wie zur Zeit der Hclvctik, einen Staaten-bund, d. h. sie blieben für sich selbststäudig und vereinigtensich nur einerseits, um ihre Rechte und Freiheiten nach außenzu bewahren, und andrerseits, um sich auch im Innern ihreVerfassung gegenseitig zu garantieren. Ebenso sollte ausEiugnngszöllen auf Luxusartikel eine eidgenössische Kriegs-kasse gegründet werden. Im weiten: besorgte die Ange-legenheiten des Bundes wieder die Tagsatzung und zwarabermals mit dem System der Vororte. Als solche dagegengalten nur noch drei, nämlich: Zürich, Bern und Luzcrn.Dabei hatte jeder Kanton eine Stimme und jeder Halbkan-ton eine halbe. Streitigkeiten zwischen den Kantonen ent-schied ein Schiedsgericht; dagegen waren Sondcrbünduisseuntersagt. Im übrigen hatten alle Bürger gleiche Rechteund Pflichten. Für die Lebensmittcl und Lnndcserzcugnissewar freier Kauf und freie Durchfuhr von einem Kantonzum andern gestattet.