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Die Schweiz.
1. Aie Aellauratioil. Die Schweiz war der Hl. Allianznicht beigetrctcii; doch suchte man nach den Wirren der Re-volution, auch hier vielfach die alten Zustände wiederherzu-stellen. Das Landvolk wurde von den Städten neuerdingsunterdrückt. Der Adel suchte, seine alten Vorrechte wicdcr-zuerringcn. Gegen Ncuerungssüchtige war man ebenso un-erträglich und hart, wie in Deutschland und Österreich. InFreiburg gehörten 112 Mitglieder des Großen Rates derHauptstadt und 32 dem Lande an. In Luzern wählte dasVolk von 100 Großrätcn 31z die übrigen 69 wurden vonden 31 gewühlt. In Zürich war überhaupt nur wahlfähig,wer mindestens 10,000 Franken versteuerte. — Doch bald,noch vor den übrigen Ländern, erfolgte auch hier der Umschlag.
2- Aie Kegeneratioil- Den Anfang zur Regeneration 1830machten die Thurgaucr unter der Führung des prote-stantischen Pfarrers Bornhau ser von Wcinfcldcn. (1830.)
Das Volk wählte einen Verfassuugsrat von 100 Mit-gliedern. Scharf wurde die Trennung der Gewaltendurchgeführt: ein Großrat durfte nicht zugleich Negicruugs-rat, Statthalter oder Richter sein; die Staatsverwaltungwar öffentlich; die Steuern wurden nach dem Vermögen ver-teilt; die Beamten wurden nur auf eine bestimmte Zahl vonJahren gewählt; doch waren sie hernach wieder wählbar.
Die Bürger dursten sich nach Belieben versammeln, sich mitBittschriften an die Behörden wenden und sich niederlassen,wo sie wollten; sie besaßen das Vereins- und Nicder-lassungs recht. Jedem Verhafteten wurde innerhalb 24Stunden Verhör zugesagt. Jeder Bürger wurde wehr-pflichtig; dem Staate wurde die Sorge für den Unterrichtübcrbundcn.
Den Thurgancrn folgten (1831) die St. Gallcr, diedem Volke sogar das Veto einräumte», d. h. das Recht,vom Großen Rate erlassene Gesetze, die ihm mißfielen, durchAbstimmung zu verwerfen. (Gatt Jakob Baumgartiier; der „Steckn-domierslag".)
Weitere Verfassungsänderungen schufen die KantoneSchaffhauscn, Zürich, Luzern, Aargnu, Solothurn,Bern und Wandt. Der Gruudzug der Neuerungen bc-