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Grundriss der Weltgeschichte für höhere Lehranstalten / von J. C. Andrä
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Hohen bürg an der Unstrut und übt nun den vorigen Druck von neuem.Hiergegen erheben die Sachsen Klage beim Papste.

2. Gregor VII. und Heinrich IV.

Die Macht des Papstes war zu dieser Zeit bereits sehr hoch gestiegen.Sie war gefördert worden namentlich durch die kraftvollen Päpste Leo I. denGroßen (450) und Gregor I. den Großen (600); durch BonifatiusG 71) wurde die deutsche Kirche in feste Verbindung mit Rom gebracht und demPapste untergeordnet; durch die Begründung des Kirchenstaats (Z 70,3) auchweltliche Herrschaft mit der geistlichen verbunden; seit Karl dem Großenwar die römische Kaiserkrönung ein Vorrecht des Papstes. Doch galt diekaiserliche Gewalt als eine selbständige, die, wie sie die Spitze aller weltlichenHerrschaft war, auch der höchsten geistlichen Macht nicht nachstehen konnte.Vielmehr hatte noch Kaiser Otto I. der Große (als höchster Herrscher in der ge-samten Christenheit sich darstellend) die Bestätigung der Papstwahl als ein Rechtdes Kaisers bezeichnet; Heinrich III. hatte wiederholt den päpstlichen Stuhl be-setzt. Aber nach dessen Tode nahm die Gewalt des Papstes einen mächtigenAufschwung durch Gregor VII.

Gregor VII., Papst 10731085, war schon vor seiner Erhebungauf den römischen Stuhl (Hildebrand, geb. zu Savona, aus armerFamilie, Mönch in Cluny, dann einflußreicher Ratgeber mehrerer Päpste)den inneren Schäden der Kirche kraftvoll entgegengetreten und hatte(unter Papst Nikolaus II. 1059) die Einrichtung bewirkt, daß die Papst-wahl nicht mehr durch das römische Volk und unter der Einwirkung desKaisers, sondern durch Kardinäle geschehen sollte. Zum Papste er-wählt, that er den entschiedenen Willen kund, die Kirche von dem Ein-flüsse der weltlichen Macht zu befreien, die Gewalt des Papstes, desStellvertreters Gottes und Statthalters Christi", über jede weltlicheHerrschergewalt zu erheben. Hierdurch wurde ein jahrhundertelangerKamps zwischen Kirche und Staat herbeigeführt. Zunächst trafGregor folgende Maßregeln:

a. die Simonie (der Verkauf der Kirchenämter) wurde untersagt,

b. das Cölibat (die Ehelosigkeit) der Geistlichen sollte streng durch-geführt werden,

e. die Investitur (Belehnung) der Bischöfe durch weltliche Fürstenwurde verboten.

Das letzte Verbot veranlaßte den (fünfzigjährigen) Jnvestiturstrei t.Da Gregor den König Heinrich IV., weil er Bischofsstellen zu vergebenfortfuhr, mit Kirchenstrafen bedrohte, ließ Heinrich, seine Macht über-schätzend, durch eine Versammlung deutscher Bischöfe zu Worms (1076)den Papst für abgesetzt erklären. Gregor antwortete sofort mit demBanne, der alle Christen des dem Könige geschworenen Eides entband.