Band 
Dritter Kursus.
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117
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Verfassung und Kultur zur Zeit der Karolinger, im3.—1V.Jahrh. 117

ganze freie Bauernstand in Deutschland, mit Ausnahme einiger Gegendenin der Schweiz und in Friesland, verschwunden war und ein traurigerVerfall dem Baterlande drohte.

Aber wenn die Noth groß war, so hat Gott noch immer dem deut-schen Volke eine unerwartete Hilfe gesendet. Diesmal mußte gerade dasUnglück, welches die Ungarn verbreiteten, die Ursache sein, daß zu einemneuen Aufkommen der gemeinen freien Leute, zu einem Bürger ständeund dadurch auch später zu einem Aufkommen des Bauernstandes derGrund gelegt wurde.

51. Zustand Deutschland's unter den sächsischen' Kaisern 919—

1924.

Deutschland seit Konrad dem I. ein Wahlreich. Erneuerung der römischen Kaiserwürde<962) durch Otto den I. Abhängigkeit des Königs von den Wahlsürsten. HoheAnsicht der sächsischen Herrscher von der Kaiserwürde. Ihre Freigebigkeit gegenStifter und Klöster. Die geistlichen Güter erhalten „Immunität". Bestätigung(Investitur) der Bischöfe und Aebte durch den Kaiser. Auskommen „unmittelbarer"Reichsvasallen. Begnadigung der Städte mit Freibriefen (Reichsstädte und freieStädte). Wissenschaft und Kunst. Romanischer Baustil (Rundbogenstil). Blüthedes Handels. Die Silbergruben im Harze (960).

Seit Konrad dem I. von Franken (912—918) war Deutschland ein Wahl-reich. Die Rechte der Krone wurden aber nicht durch schriftliche Gesetze,sondern erst nach und nach durch Gewohnheit und Herkommen festgesetzt.

Anfangs war deshalb die Stellung des Königs zu dem Papste, den Fürsten Kaiser undund Erzbischöfen sehr unklar. Nach Erneuerung der römischen Kaiserwürde Papst.(962) durch Otto den I. galt indeß als ausgemacht, daß der Papst dem jedes-maligen Könige die Kaiserkrone aufzusetzen und der Kaiser jeden neugewähl-ten Papst zu bestätigen habe. Der Kaiser gelobte dagegen als Schirmherrder Christenheit, die Kirche und deren Diener gegen willkürliche Eingriffeschützen, den katholischen Glauben verbreiten und Ketzerei abwehren zu wol-len. Auch lag ihm die Oberaufsicht über das Patrimonium Petri — denKirchenstaat — ob, weshalb er zu Rom einen stehenden Beamten (Vogt)hielt. So waren schon frühzeitig geistliche und weltliche Rechte mit einanderverflochten, was bei herrschsüchtigen Päpsten oder gleichgestnnten Kaisern zuerbittertem Kampfe führen mußte, der denn auch nicht ausgeblieben ist.

Die Herzöge strebten in dieser Periode nach Erweiterung und Be-festigung ihres Einflusses. Aeußerst Vortheilhaft war es für sie, daß siedie Königswahl fast ganz in Händen hatten. Ihre Gunst wurde deshalb Die Wahl-von Thronbewerbern gesucht und meist durch neue Vergebungen gewonnen, fursten.welche die herzogliche Macht aus Kosten der königlichen verstärkten. Außerden Hindernissen, welche das Wahlkönigthum mit sich brachte, wirkten auchdie hohen Ansichten von der Kaiserwürde nachteilig auf die Entwickelungder Königsmacht ein. Das allgemeine Reich der Christenheit hielt diedeutschen Herrscher ab, sich ein besonderes in ihrem Vaterlande zu grün-den. Und so sehr hatten die sächsischen Kaiser das Allgemeine vor Augen,so erhaben däuchten sie sich über den Standpunkt der Vasallen, daß Otto I.,bald nachdem er König geworden, sein Herzogthum an Hermann, Billung'sSohn, fortgab. Gegen solche Ansichten war der Grundsatz, die Herzog-

r Sächsische Kaiser sind: Heinrich!. 919-936, Otto l. 936—973, Otto II.

973-983, Otto III. 983-1002, Heinrich II. 1002—1024.