118 Mittlere Geschichte.
thümer möglichst an nahe Verwandte zu geben, auf die Dauer kein genü-gender Ersatz.
Eigenthümlich war auch das Verhältniß, in welches sich die sächsischenKönige zur Geistlichkeit stellten. Sie bedachten die Stifter und Klösterfast noch reichlicher, als dies einst von den Merowingern und Karolingerngeschehen war. Noch wichtiger aber war, daß sie den geistlichen GüternJmmu- Immunität, d. i. Befreiung von der Beaufsichtigung königlicher Be-nität. amten, zugestanden. Doch war es hierbei nicht auf völlige Unabhängigkeitder geistlichen Herren, sondern vielmehr darauf abgesehen, sich in ihrerMacht ein Gegengewicht gegen den Trotz weltlicher Vasallen zu verschaffen.Denn die Könige besetzten die Bisthümer entweder geradezu oder haltendoch das Recht der Bestätigung. Und der Bischof oder Abt mußte beiAntritt seines Amtes, ebenso wie der weltliche Vasall bei Empfang einesGutes, dem Könige den Eid der Treue leisten und empfing aus der HandInvestitur, desselben Ring und Stab tdie Investitur) als Zeichen aller dem Stifteeingeräumten Rechte. Gerade Heinrich II., der sich gegen die Kirche amgütigsten zeigte, hat das Belehnungsrecht der Geistlichen sehr streng gehalten.Nmmttel- ' Wie die Bischöfe und Aebte, so entzogen sich auch mächtige GrafenbareReichs- der herzoglichen Gewalt und wurden unmittelbare Reichsvasallen.Vasallen. Auf diese Weise erhoben sich neben den herzoglichen Familien markgräfliche,pfalzgräfliche und andere, welche von einer unscheinbaren Burg den Namenentlehnten. Die Ottonen begünstigten aus Abneigung gegen die Herzögedas Emporkommen solcher Familien, freilich ahnten sie nicht, daß die neuenGrafengeschlechter dereinst dem königlichen Ansehen noch gefährlicher würden,als die Volksherzöge. Die Herzöge verdankten ihr Ansehen iminerhin ihremAmt; die Geschlechter trauten nur auf ihren großen Erbbesitz.
Viele Freien waren Von dein l!ande, wo Geistlichkeit und Adel sichder Herrschaft bemächtigt halten, nach den Städten geflüchtet und erhieltenReichs- daselbst von dem Kaiser gern Freibriefe, wodurch die Ortschaften für Reich s-uud sreie städle erklärt wurden. Diese standen unter einem kaiserlichen BurggrafenStädte, oder Burgvogt, hatten jedoch Münz- und Zollrecht und eigene Verwaltung.Auch herzogliche und bischöfliche Städte machten sich allmälig frei und hie-ßen zum Unterschiede von den Reichsstädten „freie Städte".
Wissenschaft Der Zustand der Wissenschaften war besser, als in den Zeiten derund Kunst, letzten Karolinger. Die Verbindung, welche die Ottonen mit Italien undGriechenland eingeleitet hatten, blieben nicht ohne Erfolg für Deutschland.Man schätzte wieder gelehrte Bildung und förderte mit Eifer die Dom-und Klosterschulen i (S. 112). Auch gab es damals in Deutschland mehreregelehrteChronikenschreiber, von denen wir nur den Bischof Thictmar vonMerseburg (i 1018), der eine Geschichte der sächsischen Kaiser schrieb, nennenwollen. Eine Nonne aus GandersheimHroswitha (ch 967), schrieblateinische Komödien, und NotkerLabeo 1022), Mönch in St. Gallen-,verfaßte bald darauf eine Uebersetzung der Psalmen in fränkischer Mund-art. — Bon den Künsten wurde vorzugsweise dieBaukunst gepflegt, wozudie Anlegung so vieler Kirchen nicht wenig beitrug. Durch den Einflußgriechischer und römischer Meister entstand ein neuer, der sogenannte ro-r Die vorzüglichsten Klosterschulen waren zu Korvei, Trier, Köln, Hildesheim,Paderboru und Bremen.
2 Gandersheim, Stadt im Herzogthum Braunschweig, südlich von Hildes-keim. — St. Gallen, S. 112 Anm. 1.