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Neue Geschichte.
Eigenthumsverhältnisse, vielfach gekränkt und beeinträchtigt und ihre Dienstesowohl zum Besten der Landesherren, als der Gutsherrschaftcn unge-bührlich ausgedehnt.
Verfall der Dabei kamen die allgemeinen deutschen Kaiserrechte in Verfall undKaiser- nicht minder die vielen örtlichen und Personalrechte. An deren Stelle tratenrechte, tzch Landrechte der einzelnen Fürstenthümer, welche sich auf Grundlage desrömischen Rechts herangebildet hatten. Nicht die Gemeinde durfte längerrichten, noch ein aus der Gemeinde gewählter Richter, auch nicht mehr dieFehme, sondern die ganze richterliche Gewalt kam in die Hände der Fürsten,welche sie wieder einem eigenen Stande, dem Juriflenstande, übertrugen.Da das Volk das römische Recht nicht verstand, so war es gezwungen, beiKlagen und Vertheidigungen sich einem Fürsprecher oder Advokaten anzu-vertrauen. Das Verfahren war schriftlich und geschah bei verschlossenenThüren, was ganz und gar der deutschen Volkssitte widersprach.
Zu allem dem kam noch die Barbarei der römischen Gesetze. Schonlängst waren die entehrenden Strafen, welche die Römer für Sklaven er-funden hatten, den freien deutschen Männern zuerkannt worden. Nun nahmman aus demselben fremden Gesetz auch noch die Folter oder Tortur auf.
Karoliua. Die peinliche Halsgerichtsordnung Karl des V. oder die sogenannte Ka-rolina war der Quell für alle diese barbarischen Neuerungen. Fortanhatte jedes Städtchen und Landamt seine Peinstube oder Folterkammer, woder Angeklagte so lange an allen Gliedern ausgereckt oder zwischen Schrau-ben geEegt, unter die Nägel gestochen, mit siedendem Blei oder Oel be-gossen wurde, bis er gestand, wobei natürlich sehr oft auch der völlig Un-schuldige durch die Marter dahin gebracht wurde, zu gestehen, was manwollte. Ferner bekam jedes Städtchen und Amt ein Hochgericht. Wo immerein Berg mit schöner Aussicht nahe bei der Stadt war, da wurde auchGalgen und Rad errichtet. Einfache Todesstrafen reichten nach Ansichtder damaligen Kriminalisten nicht hin. Man ließ Hände abhacken, Augenaussuchen, mit glühenden Zangen zwicken, Viertheilen, Glied für Glied mitdem Rad abstoßen rc. Doch gab es auch Strafen mehr komischer Art:Frauen, welche sich gezankt hatten, mußten zwei durch eine Kette verbun-dene Steine durch die Stadt tragen; Betrunkene und Unbändige kamen inden Drillkäfig, wo sie herumgedreht wurden; Andere mußten den hölzernenEsel besteigen und da Polizeistrafen erleiden.
Söldner- Die Hauptstütze der Fürstenmacht waren die Söldner. Als zum Kriegweseu. ein starker Arm und ein tapferes Herz allein nicht mehr ausreichten, sondernlange Uebung und Gewohnheit erforderlich waren, da bildeten sich wiederWaffenbrüderschaften, die unter einem versuchten Anführer bald diesem, baldjenem Herrn dienten. Sie trieben den Krieg als Handwerk und kümmertensich nicht um den Zweck desselben. Sie hatten eigene Kasse, eigenes Gerichtund durften Frau und Kind mit zu Felde nehmen. In diesen Söldnernsahen die Fürsten ein bequemes Mittel, unbotmäßige Stände und widcr-willige Unterthanen zu bändigen. Darum behielt man sie auch im Friedenals Leibwächter und Haustruppen bei und besetzte mit ihnen alle Festungen,die sonst der Adel und die Bürger vertheidigt hatten.
Als Söldner dienten zuerst die Schweizer. Sie fochten als FußvolkBewaff- und waren mit zackigen Keulen (Morgensternen! und breiten Schwerternnung. bewehrt. Dann kamen die deutschen Landsknechte auf, die ungeheuer lange