Band 
Dritter Kursus.
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Folgen des 30jahrrgen KriegeS.

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Spieße führten, an denen mitunter auch Beile zum Hauen (Hellebarden,Partisanen) befestigt waren. Zu diesen gesellten sich bald die Hakenschützcn,welche zuerst Schußwaffen, jedoch von solcher Schwere trugen, daß sie die-selben beim Zielen auf eine Gabel auflegen mußten. Gustav Adolf gabseinen Soldaten leichtere Schießgewehre, die Musketen, welche seitdem beider Infanterie als Hauptwaffe geblieben sind. Bei der Reiterei traten andie Stelle der Ritter und Knappen zuerst die Reitersknechte oder Kürassierenoch in Harnisch und Helm. Dann führten zuerst Mansfcld und GustavAdolf die Dragoner ein, die ohne Harnisch und leicht beweglich waren. Zudiesen kam endlich noch eine ganz leichte Kavallerie für den Vorpostendienstund zum Streifen, die ungarischen Husaren und polnischen Kosaken. DieArtillerie hatte anfangs zu große Geschütze; Gustav Adolf führte aber leich-tere Geschütze ein, die bald Nachahmung fanden.

3. Kirchliches Leben. — Nach Anerkennung des Protestantismus

im westfälischen Frieden konnte sich auch die Kirchenverfassung desselben un- Protestan-gehemmt weiter entwickeln. Die Kirchenpracht der Katholiken, die Verehrung tische Kir-der Heiligen, Reliquien rc. blieb abgeschafft/ wenn auch die Lutheraner etwas chenverfas-mehr Feierlichkeit im Gottesdienste bewahrten, als die Reformirtcn. Haupt-fache wurde außer der Liturgie die Predigt und der allgemeine Kirchcngesang.

Die Weihe der Geistlichkeit kam in Wegfall, dafür trat die Ordination ein,unter welcher man nichts als die feierliche Uebergabe des Amtes an dieSeelsorger zu verstehen hat. Die Prüfung der Geistlichen, deren Einsetzungund die Visitation der Kirchen wurde einzelnen Pfarrherrcn unter demNamen „Superintendenten" übertragen. Zur Entscheidung über Ehesachen,über Vergehungen der Geistlichen, über streitiges Kirchengut und anderereinkirchliche Verhältnisse wurde dem Landesherrn die Errichtung sogenann-ter Kirchenräthe oder Konsistorien überlassen, die derselbe, wie andere Re-gierungsbehörden, nach seinem Willen mit geistlichen und weltlichen Mit-gliedern besetzte. So viel Gewalt hierdurch dem Fürsten über die Kircheeingeräumt wurde, so sprach man ihm doch jede Art von Gesetzgebung überGlaubenssachcn ab, es sei denn, daß seine Vorschriften von der Kirche aner-kannt würden. Die Berufung der Geistlichen geschah durch den Landesherrnund durch die Patrone; selten durch die Gemeinden. Die Klöster undStifter schlug man zum Theil zu den Domänen des Landesherrn, zumTheil verwandte man sie zur Errichtung und Verbesserung von Schulen,Universitäten und Hospitälern. Die reformirtcn Bisthümer wurden inweltliche Fürstcnthümer umgeschaffen oder zur Erstattung der Verluste ein-zelner Landesherren benutzt; ein Verfahren, welches im dreißigjährigenKrieg begonnen, auch auf die katholisch gebliebenen übertragen und biszum Ende des deutschen Reichs fortgesetzt worden ist. Die Hochstifter wur-den zu Gunsten des Adels erhalten, ebenso wurden zum Vortheil diesesStandes viele Nonnenklöster in Versorgungsanstaltcn für adelige Töchterumgewandelt. Im Ganzen genoß jedoch von den eingezogenen Kirchengüternder Landesherr den größten Vortheil.

4. UnglaubeundAberglaube. — Im Reformationszeitalter, wel-ches die Gemüther bis in das Tiefste erregte, fand man neben dem innigstenGlauben auch viel Unglauben und Aberglauben. Während sophistische Gelehrteund kecke Krieger ^ an gar nichts glauben wollten, sahen der gedanken-

r Ein frivoler Landsknecht, den man zum Beten ermähnte, sagte spöttisch dasABC her, meinend, in dem steckten schon alle Gebete. ig»