Ursachen der französischen Revolution.
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artigen Bauten, seine üppigen Hoffeste, die bedeutenden Summen, welche eran seine Maitressen verschleuderte, verzehrten gleichfalls die Kräfte desStaates und gaben außerdem dem Volk ein verderbliches Beispiel. Beiseinem Tode betrugen die Staatsschulden schon 1000 Millionen Frankenund waren noch immer im Steigen.
Da der Thronerbe Ludwig XV. (1715—1774) erst 5 Jahre alt war, LudwigXV.so führte der Neffe des verstorbenen Königs, der Herzog von Orleans, 1715 — 74.bis 1723 die Regentschaft. In dieser Zeit stieg das zügellose Leben desHofes auf eine unbeschreibliche Höhe und übte auf die öffentliche Sittlich-keit den verderblichsten Einfluß. — Nicht besser wurde es, als Ludwig XV. Sittenlosig-selbst die Regierung übernahm. Er war nur auf Befriedigung seiner Eeit.Leidenschaften bedacht und überbot an Schamlosigkeit noch seine Vorgänger.
Minister und Frauen hatten die Herrschaft in den Händen und schaltetenund walteten nach Gutdünken. Sie verwickelten Frankreich in Kriege (densiebenjährigen Land- und Seekrieg 1756—1763), vertrauten deren Füh-rung unfähigen Leuten an und ließen so zu der Sittenverderbniß daheimnoch die Unehre im Felde kommen. Bei Roßbach (1757) zeigte es sich, Verlust desdaß die Kreaturen der Pompadour den französischen Fahnen nur Schmach Waffen-bereiteten. Seit dieser Zeit war der kriegerische Ruhm, allezeit der Fran- ruhmes.zosen höchstes Ziel, verblichen und geschwunden. Auch gingen in diesenKriegen die meisten Kolonien in Nordamerika und Afrika verloren, wäh- Schulden-rend sich die Staatsschuld ungemein vermehrte, so daß sie bei Ludwig des last.XV. Tod 4000 Millionen Franken betrug.
2. Aber alle diese Uebelstände würden nicht im Stande gewesen sein, Ludwigunter Ludwig dem XVI. (1774—1792) eine vollständige Staatsumwälzung XVI.
(Revolution) hervorzurufen, wenn nicht noch tiefer liegende Schäden, die^H^"^-in dem gänzlich unterwühlten Boden des französischen Kirchen- undStaatsthumes wurzelten, hinzugekommen wären.
Zwei mächtige Träger waren es, auf denen der stolze Bau des Mittel- Grund-alterlichen Staats beruhte: die Hierarchie und das Lehns- oder Feudal- lagenWesen. Der Besitz von Grundeigenthum allein gab Berechtigung, d-dem einen oder andern Stamme des majestätischen Doppelbaues anzuge- Staates"hören. Priesterliche und adelige Grundherren waren die alleinigen Gliederdes Gemeinwesens, die Könige ihre Häupter, denen sie Gehorsam und Lehns-Pflicht leisteten, die Geistlichen noch mit besonderem Vorbehalt ihrer kirch-lichen Verpflichtungen gegen Rom. Das Sinken der Hierarchie, die Auf-lösung des Lehnsstaates, sowie das Aufkommen des Bürgerstandes und dieErweiterung der königlichen Macht zur vollen Landeshoheit zerbrachen dieUrsprünglichkeit der alten Verfassung; dennoch blieben aus dem Schiffbruchdes mittelalterlichen Staates den herrschenden Gliedern nicht unbedeutendeReste übrig. Adel und Geistlichkeit genossen noch immer beträchtliche Vor-rechte, als Steuerfreiheit, eigene Gerichtsbarkeit und fast den ausschließlichenAnspruch auf die höchsten Kriegs- und Staatsämter, sowie auf den Um-gang der Fürsten. Diese Bevorzugung war schon immer dem Gewerb-,
Beamten- und Gelehrtenstand als ungerechtfertigt erschienen. Und als nunm der Mitte des 18. Jahrhunderts der Mittelstand einen gewaltigenAufschwung nahm und durch eigene Kraft eine höhere Bildung über dieNation verbreitete, da trat das Mißverhältniß zwischen den Vorrechten desAdels und dem geistigen Emporstreben des Bürger-standes immer schroffep