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Vierter Band.
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§ 106.

Erstes Kapitel: Die ersten Zeiten des Deutschen Bundes.

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Vertrag mit

Bayern-

^ ^zeichnet: Preußen-Hessen und Bayern-Württemberg gewährleisteten ,jenseitige Zollsreiheit bis 1841 für alle Produkte des Binnenlandes, Wiirttimb-rg^uige Waren vorläufige Zollerleichterung und die möglichst über-"strmrnende Ausgestaltung ihrer Zollsysteme. Das Schicksal des mittel-r^ichen Handelsvereins aber wurde besiegelt, als Motz in kluger Be-Mung für e^en auf preußische Kosten für Gotha und Meiningen über-Mmenen Straßenbau von Langensalza über Gotha nach Zella undkNer über Meiningen nach Würzburg und über Suhl, HildburghausenBamberg den freien Durchgangsverkehr erlangte. Motz hatte amersten die große nationale Bedeutung dieser Verbindung erkannt; injer Denkschrift vom Juni 1829 heißt es: „Die kommerzielle Einheitj ^um Zollverein zusammengetretenen deutschen Staaten muß notwendigsiib ^sgleichung und schließlich zur Einheit ihres politischen Systems^ Verbindung Preußens namentlich mit den süddeutschen Staatenird militärische Sicherheit des deutschen Südens vollenden und den^ Südens und des Nordens beseitigen, daß so erst wieder ein^ -Wahrheit verbürgtes, im Innern und nach außen festes und freiesentschied unter dem Schirm und Schutz Preußens entstehen kann."

. ^ mitteldeutsche Handelsverein zerfiel wieder; doch entwickelte sich ausM durch den Eindecker Vertrag ein neuer Sonderbund, dem Vertrag*Hannover, Kurhessen, Oldenburg und Braunschweig angehörten. Aber ^ M«rz i8Mliä^ schon mußte sich Kur Hessen, das in der äußersten wirtschast-chen Bedrängnis war, von diesem Bunde lossagen und dem Preußischen 2s.Aug.i83tystem beitreten, das seit dem Tode Motz' in demselben finanzpolitischen so. Jum iszoi, jb hon seinen Nachfolger von Maaßen unter der Mitarbeit Kühnesno Eichhorns fortgeführt wurde. Es verging dann wieder eineangxre Zeit voll unerquicklicher Verhandlungen, die besonders durch Baden.^vorgerufen waren, bis sich der preußisch-hessische und der württembergisch-üjrische Verband zu einem vollständigen einheitlichen Zoll- und Handels- 22 ,März UMMem vereinigten. Wenige Tage später kam man auch mit Sachsen so. März 13333iel; das gewerbreiche Land trat dem Bunde bei und einige Wochenwater der Verein der thüringischen Staaten. Mai 1033

"7lg Rutsche Zollverein umfaßte nunmehr ein Gebiet von 18 Staaten mit EollverUnliL ^uadratmeilen und 23 Millionen Einwohnern; er erfreute sich einer nahezu ausschließ- ^ 1334tzb? ^strkehrsfreiheit im Innern und eines gleichmäßigen Tarifes für den Außenhandel.

"Hunte nur eine Frage der Zeit sein, wann die noch fehlenden Mittel- und Kleinstaatenam 10 großen Bunde anschließen würden. Baden trat am 12. Mai 1835 bei, Nassauhatt 0' .Dezember 1835, Frankfurt am 2. Januar 1836. Die beiden letzteren Staatenaus durch unwürdige und lächerliche Verträge, jenes mit Frankreich, dieses durch denJahre mit England vereinbarten „Handels-und Schiffahrtsvertrag" vor der preußi-MeU ""PlElik zu retten gesucht. Das Zollgebiet erweiterte sich dadurch auf 8253 Quadrat-ur 25 Millionen Einwohnern. 1841 und 1842 folgten Braunschweig, Lippe und

von^z oud durch den Septembervertrag des Jahres 1851 wurde auch endlich der 7. Sspt. 1851der ^"Mrwver und Oldenburg am 1. Mai 1834 gegründete Niedersächsische Steuer-tzJi bsu mit dem Deutschen Zollverein verschmolzen. Damit war die geniale Zoll- undTun» eine der hauptsächlichsten Voraussetzungen zur künftigen staatlichen Eini-

^ickü ^MHlands, wie sie die preußischen Staatsmänner Motz, Maaßen, Kühne und8M zh eingeleitet hatten, zum Abschluß gebracht worden. Und waS Hoffmann vonersleben in seinem Scherzgedicht gesungen, entsprach der Wahrheit:

«SchweseNKzer, Fenchel, Bricken,)Me, Käse, Krapp, Papier,^chiüken, Scheren, Stiefel, Wicken,^wlle. S^se, Garn und Bier,

Pfefferkuchen, Lumpen, Trichter,

Nüsse, Tabak, Gläser, Flachs,

Leder, Salz, Schmalz, Puppen, Lichter,Rettich, Rips, Raps, Schnaps, Lachs, Wachs!