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Vierter Band.
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Fünftes Buch: Von der Februarrevolution bis zum Jahre 1863.

155 .

Reform-

bankette

in den Arbeitermassen die Erbitterung dieser Kreise über die besitzenden Klah jDer vierte Stand begann politische Rechte zu verlangen, um die Staa^regierung durch gesetzliche Maßregeln, oder wenn diese nicht zu erlangen wa 'durch eine Revolution zur Abhilfe seiner Not zu zwingen. Dadurch ^auch außerhalb dieses Kreises das Gefühl, daß das herrschende RegierungsWunhaltbar sei, immer lebhafter. Nur durch Erneuerung der Volksrepräsentavermittelst einer Ausdehnung des Wahlrechts schien eine Besserung zu erMIn dem Rufe nach einer Wahlreform vereinigten sich Legitimisten, isstitutionelle und Republikaner. Um dieser Forderung Nachdruck zu verleih 'ordneten die Männer der Bewegung in mehreren Städten Reformbankekan, wo kühne Toaste die Gebrechen des herrschenden Regierungssystems schonungaufdeckten. Die Vorgänge in Italien und der Schweiz, wo die Sympmh >des französischen Volks mit der von der Regierung befolgten Politik (§ 124- 1^im entschiedensten Widerspruch standen, die Mißstimmung über die Haltung vKönigs in der orientalischen Frage (H 147) vermehrten die Aufregung. u. ,,28. D-z. 1847 dieser Stimmung fand die Eröffnung der Kammer statt; die Opposition befall 'in Paris selbst ein solches Reformbankett zu veranstalten. Dies suchte die Aegutz^zu hintertreiben. Die Thronrede sprach von einer „Bewegung, die durchliche oder blinde Leidenschaften angefacht werde", und ein verjährtes Gesetz vJahre 1790 mußte einem Verbot aller Reformbankette als Grundlage duDiese Verletzung des sogar unter der Restauration geachteten Vereinsrechts err -großen Unwillen, die Diskussionen über die Adresse auf die Thronrede n>adaher äußerst stürmisch. Man beschuldigte Guizot des Ämterverkaufs, ' -rügte die richterliche Parteilichkeit gegen die Oppositionspresse, undunterwarf die Politik gegen die Schweiz, wo man die Jesuiten beschützt,Österreich ein Bündnis geschlossen und das seit Jahrhunderten befreundete he ,tische Volk verraten habe, einer scharfen Kritik. Nichtsdestoweniger konnse^w.Fsbr. 1848 die ministerielle Partei den Triumph nicht versagen, in die Antwortsadreffe

tadelnde Rüge einzuflechten „gegen die Wühlereien, welche feindliche LeideiffaM^oder blindes Sichfortreißenlassen (sutraiiisiusuts) hervorriefen", und trvH ^heftigsten Widerstandes der Linken durchzusetzen. Einen ähnlichen Siegdie Regierung auch in der Bankettfrage erlangt haben, hätte sie es allemder Kammeropposition zu tun gehabt. Denn wie sehr auch die Häupter der Lu' 'ein Odilon Barrot, Garnier-Pages, Arago u. a., das Vereinst ^verfochten, stand doch die Opposition, als die Regierung militärische Mahrestraf und die Versammlung und das Festmahl verbot, von dem Reformbanab und beschloß dafür, das Ministerium wegen Verletzung der VerfassuuüAnklagestand zu versetzen.

20. Febr.

§ 155. Sturz des Zulikönigtums. Allein die Unterschichten des

Guizols23.Febr. 1848 Ww

Kolkes

waren bereits zu aufgeregt, als daß sie sich durch das schwankende Beuch ^der Kannnermitglieder von den beabsichtigten Demonstrationen hatten,halten lassen. Scharen von Arbeitern, Studenten, Zöglinge der polh^nischen Schule, die kecke Gasfenjugend der Hauptstadt durchzogen unter ,Rufe: „Reform! Nieder mit Guizot!" die Straßen; das Linienmilitär^schonend auf, die Nationalgarde sympathisierte mit dem Volke, dieMannschaft (Munizipalgarde) war der Menge nicht gewachsen, Barrckwurden errichtet. Da entbot der König den früheren MinisterMol^Gunots^ ^ Tuilerien, entließ das Ministerium Guizot und versprach die Ms ^ein Lauffeuer verbreitete sich gegen Abend diese Kunde und M ^einen unermeßlichen Jubel. Unter Freudenrufen wogte die Menge ^die Straßen, die Barrikaden verschwanden, die Häuser wurden hbleulman schwelgte im Hochgefühl des Sieges. Aber damit war den Leider geheimen Gesellschaften nicht gedient. Von den Arbeitervierteln ü