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Vierter Band.
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Zweites Kapitel: Die Revolution in Deutschland.

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Nov. 1848

Die Franz Josef^ 2. Dez. 1848

^ 170.

T Okirainm eröffnet, in welchem er freiheitliche Institutionen zusagte, z. B. 22 .kllricktL? der Verwaltung von der Justiz und Beseitigung der Patrimonial-zeiat aber auch den revolutionären Elementen seinen festen Entschluß

heit/ E Ee Ordnung wiederherzustellen. In den deutschen Angelegen-?! (8 171) bewies er sich zunächst zuwartend, ließ aber keinenund?» sein Ideal der zentralisierte österreichische Einheitsstaatsei unumschränkte Herrschaft über Deutschland und Mitteleuropa

du'rik entscheidende Wendung in Österreich wurde noch verstärkt

Aei-d'd^ von Schwarzenberg durchgesetzte Abdankung KaiserBeso zugunsten seines Neffen Franz Josef. Die

acht/die neue Regierung möchte die Zusagen der vorgehenden nichtKurde zwar durch ein Manifest des jungen Kaisers einigermaßensestia "der die Unvereinbarkeit dieser Versammlung und der aus Be-HÖ^ang der monarchischen Macht bedachten Regierung wurde bei derheite der Grundrechte immer klarer. Als dann der Reichstag Frei-wiiLü?" Anspruch nahm, die für das politisch noch so unreife öster-viel zu weit gingen, reifte in Olmütz der Entschluß derbisch,/," >ung des Reichstages. Am 7. März 1849 wurde der erz- dÜzÄiI-Ril'i'' b Palast in Kremsier, das Sitzungslokal des Reichstages, vom ^besetzt, ""d die Abgeordneten zur Abreise genötigt. Eine Reihe>,Gxs v ?ller Erlasse erteilte eine „oktroyierte Verfassung", eindie g ^er die Grundrechte" und ein „Robotentschädigungspatent" (H 167),

^bn die früheren Zustände nicht geringe Freiheit gewährten und guteLeb? auf allen Gebieten des kirchlichen, staatlichen und bürgerlichenvs verhießen.

stir schuf für die einzelnen Länder Provinzial stände und verhieß Berfaffung

Netxii Z^wmtmonarchie einen aus dem Senat und der Kammer der Abgeord-kenn in ? Reichstag. Der letztere sollte jedoch erst dann ins Leben treten,

würden .^"Eichen Kronländern die Landesverfassungen und Landtage eingeführt seinlast Un'a ^st^^Estimmung, durch welche die für Österreichs verschiedenartige Staatenmafsed^ndia j/hchrbare Einrichtung eines Reichstags wo nicht in Frage gestellt, doch not-^ündl'n!» hinausgezogen wurde. Bei der Rechtspflege sollten Öffentlichkeit und^ichs>i ' i und in bestimmten Fällen Schwurgerichte statthaben und ein oberstes»lz obern letzter Instanz über politische Berbrechen entscheiden und zugleich

DeichsSchiedsgericht dienen. Der ausübenden Macht tritt ein vom Kaiser bestellterstiinh. "i )ur Seite. Bor allem aber erklärte die Verfassung Österreich als eine selb-üne unteilbare und unauslösliche Erbmonarchie und stellte sich so als

'amt Verfassung des Staates dar.

^urL ^0' Die Frankfurter Versammlung und die österreichische Frage.

scheid??, Ereignisse in Österreich wurde auch die deutsche Frage ent-Md beeinflußt.

^arla,? ersten Nachrichten von den Wiener Oktobertagen trafen das Frankfurterdie aem?'^ der Beratung über die Reichsverfassung. Wie sehr auchdran» "wgte Partei auf Beschleunigung dieses Hauptwerkes ihrer Tätigkeit^walt wnnte sich der Frage über das Verhalten der deutschen Zentral-Mch ^ diesen Vorgängen nicht entziehen. Zwar widerstand die Versammlungstellte vem Antrag der Linken, welche an die Reichsgewalt das Ansinnen

falls mi?Nr -"^gung zu unterstützen und die österreichische Regierung nötigen-der man r "^gemalt zur Entfernung aller nichtdeutschen Truppen zu zwingen,das Laao doch zwei Kommissare, Mosle und Welcker, nach Olmütz und in

^bltendw kaiserlichen Feldherrn und empfahl ihnen aufs dringendste „die-bs Ansehens der Zentralgewalt, den Schutz der Interessennos in Österreich, die Sorge für friedliche und unblutige Lösung der