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Fünftes Buch: Von der Februarrevolution bis zum Jahre 1863.
Eindruck, den diese Note und das versteckte Benehmen Schmerlings auf die RationVersammlung machten, war dem Gagernschen Plan günstig. Der Weg dereinbarung, der hier vorgezeichnet war, verletzte die Verfechter der Raüons. Jan. 1849 souveränität. Und als nun Gagern selbst die Schärfe seines Programms N"t/^Aindem er das Ausscheiden Österreichs nicht als bereits erklärt annahm nno .Antrag vom 18. Dezember dahin abänderte, „daß das Ministerium erinäch 8werde, zu geeigneter Zeit und in geeigneter Weise mit dergierung des österreichischen Kaiserreichs, namens der Zentralgewalt, überVerhältnis Österreichs zu Deutschland in Verhandlung zu treten", da tranoch mehr Abgeordnete auf seine Seite. Zwar war der zur Prüfung des Antr 1niedergesetzte Ausschuß der Mehrzahl nach noch gegnerisch gesinnt, aber ^ckera ^warnende Worte, daß „das Warten auf Österreich das Sterben der dfuM1 S. Jan. 1819 Einheit" sei, Vinckes kräftige Unterstützung und vor allem Gagerns versöhnund überzeugende Rede selbst verschafften seinem Antrag den Sieg.
§ 172. Die deutsche Reichsverfassung. Mittlerweile war die deuWReichsverfassung ihrem Abschluß nahegekommen, und auch ,zweite Lesung der „Grundrechte" (Z 163) wurde noch vor AblaufsJahres 1848 zu Ende geführt. Trotz des Sträubens der Rech 'die vor der eigenmächtigen und gesonderten Bekanntmachung diesesder Verfassung mit guten Gründen warnte, wurde die Publikati
Grundrechte28. Dez. 1848
Grundrechte beschlossen und durch das Reichsgesetzblatt
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Man hatte E
zogen. Die Linke betrieb die Separatveröffentlichung. Man - ^
am 24. November auf ähnliche Art eine „deutsche Wechselordnung «Reichsgesetz bekanntgcmacht, und die Regierungen hatten dasselbeohne Ausnahme angenommen; sollte nicht hier der gleiche FallSo wurden die Grundrechte als Weihnachtsgabe in zahllosen Abdiw ^der deutschen Nation dargeboten, doch verhehlte man sich nicht, daßRegierungen ihrer Anerkennung Schwierigkeiten entgegenstellen
Verfassung Was die Verfassung anbelangt, so suchte man bei Begründung der Reichs^
sowohl die „zentripetale" Richtung, die einen Einheitsstaat anstrebte, als den „zentrifug".,Partikularismus, der den losen Staatenbund zurückführen wollte, zu vermeiden; niaU Ü i^den deutschen Staaten ihre Selbständigkeit und alle staatlichen Hoheiten, aber man 1 ^zugleich durch Schaffung einer starken Reichsgewalt der Sehnsucht der deutschen Ravon ,Einheit und Macht Befriedigung zu gewähren. „Aus einem losen, mechanischen teinander der Staaten sollte ein organisch Gegliedertes ^erwachsen". Darum solltegewalt vor allem übertragen werden: 1. die Vertretung nach außen durch Gesandtswund Konsuln und das ausschließliche Recht, Staatsverträge zu schließen; 2. diemacht: das Reichsoberhaupt bestimmt über Krieg und Frieden und verfügt über dl^ ^tarischen Kräfte der Einzelstaaten wie über die Seemacht und die Reichsfestungen;Beschaffung der finanziellen Hilfsmittel, wozu außer den Reichszöllen und denbeitrügen der Einzelstaaten auch das Recht eigenmächtiger Besteuerung und ReiaMgehörte. Im Interesse der staatlichen Einheit wurde das gesamte deutsche Land zu ^
Zoll- und Handelsgebiet umgestaltet und daher die Öffnung der Verkehrswege, die .^6 alt
z der Eisenbahnen, Posten u- dgl. de^ Reich ^ Ax,
der deutschen Ströme, die oberste Leitung
zugeteilt und ihrer Sorge zugleich die Einführung eines gleichen Münz-, Maß- "wichtssystems anheimgegeben. — Die Aufrichtung eines obersten Reichsgerichts, .allen Verfassungsgewalten übergeordnet, den Streit zwischen Stünden und Rege ^zwischen Staat und Staat, zwischen Reichsgewalt und Einzelregierungen schlichtenlieh der Verfassung „die Bürgschaft ewiger Rechtsordnungen." —Unter großen Pariakämpfen kamen die Satzungen über den „Reichstag" zustande. Die Anträge derzugunsten des Einkammersystems gingen nicht durch. Man beschloß eine zweigeglieder ^tretung: ein Staatenhaus, auf dem Grundsatz der Selbständigkeit derberuhend, dessen Mitglieder aus der gemeinsamen Wahl der Regierungen undVersammlungen hervorgehen und sich an Zahl nach dem Umfang der absendenden
staaten richten sollten, und ein Volksh aus, das, auf dem Boden der Nationalsou ^
erwachsen, der Einheit des Volks als Träger und Erhalter dienen und aus freier