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Vierter Band.
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Fünftes Buch: Von der Februarrevolution bis zum Jahre 1863.

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Unterstützung zum Schutz der äußeren und inneren Sicherheit zu gewährund alles zur Förderung der inneren Wohlfahrt und der Erleichterungdes Verkehrs zu tun. Je zwei von beiden Mitgliedern ernanntetretungen sollten die Unionsregierung bilden und diese die auswärtsPolitik der Gesamtheit durch Ernennung aller Gesandten und Konsulnis. Mai i 84 g führen. Schwarzenberg wies diese Vorschläge ab. Er nahm dabei nocheinen sehr freundschaftlichen Ton an, weil Österreich, in die Kriege nutUngarn und Italien verwickelt, damals zu einem feindlichen Zusammen-stoß mit Preußen nicht fähig war. Die meisten deutschen Fürsten aberbeeilten sich unter dem Eindrucke der Mairevolutionen, dem Plan einesengeren Bundes im Prinzip zuzustimmen, allerdings mit der Hoffnung, 1°bald als möglich sich dem Einflüsse Preußens wieder entziehen zu können-Dimönigs- Am 26. Mai vereinigten sich die Regierungen von Preußen, HannoverLs.Maii84sund Sachsen zu dem „Dreikönigsbunde".

Dieser Bund sicherte den drei Staaten sowie allen später Beitretenden gege^festigen Schutz und Beistand, gab Preußen die Oberleitung der Bundesangelegemhellen, setzte einen gemeinsamen Verwaltungsrat ein, verhieß dem deutscheneine Verfassung nach einem Entwurf, der von einer demnächst einzuberufende»Reichsversammlung geprüft werden sollte, und verfügte die Bildung eines p»»'visorischen Bundesschiedsgerichts. Die Verfassung und das Wahlgesetz wurde»dann in einer besonderen Zirkularnote allen deutschen Regierungen mit »eEinladung zum Beitritt vorgelegt.

Wenn auch dieser neue Entwurf einer deutschen Verfassung den Beschiß»Nachparla- der Frankfurter Versammlung (8 172) in vieler Hinsicht nicht entsprach, so ka>»doch der Kern der erbkaiserlichen Partei, Gagern und Dahlmann anSpitze, in einer Ende Juni in Gotha abgehaltenen Besprechung (sogenannte„Nachparlament") überein, für seine Verwirklichung und das ZustandekowsMeines Reichstags nach Kräften zu wirken. Anfangs nahm die Sache einen günf^Fortgang. Ein Verwaltungsrat, bestehend aus den Bevollmächtigten »sdrei Königreiche und aller derjenigen Staaten, die allmählich dem D»»'/

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Verwal-

tungsrat

königsbunde beitraten, befaßte sich unter dem Vorsitz des früheren pro)

schen Ministers v. Bodelschwingh in Erfurt mit den Angelegenheiten

dieses

entstehenden Bundesstaates und tat zugleich die vorbereitenden Schritte §den künftigen Reichstag, und wenn auch vorerst Bayern und Württenwsowie einige kleinere Staaten weder den Verwaltungsrat beschickten nochgleichzeitig errichtete „Bundesschiedsgericht" anerkannten, so stand doch ierwarten, daß, sofern nur Preußen und seine Bundesgenossen bei dem Aorh»»unwandelbar beharrten, dennoch ein deutscher Bundesstaat, wie ihn einstim Auge gehabt hatte, wenn auch in loserer Gestalt, mit der Zeit ins ^treten würde. Günstig für das Ansehen Preußens bei den nationalgestn»Deutschen war es auch, daß es damals in die Reihe der konstitutionelStaaten eintrat.

Verfassung Ain 26. Februar 1849 waren nämlich in Berlin die neugewäh^31. Jan. 1850 Kammern zusammengetreten, um die oktroyierte Verfassung (8 166 )

Einverständnis mit der Regierung einer Revision zu unterziehen- ^der zweiten Kammer hatte die demokratische Partei zwar nicht die Mfbheit, bildete aber durch ihre Einigkeit eine starke, geschlossene Oppostl^--Die Verhandlungen waren so überaus stürmisch, vor allem bei der ^ratung der Adresse an den König und der „deutschen Frage", daßRegierung die zweite Kammer, als sie die „deutsche Reichsverfassung .21. April für rechtsgültig erklärte, am 27. April wieder auflöste (8 1 ^30. Mai 1849 Nun wurde das sogenannte Dreiklassenwahlgesetz erlassen und n