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Fünftes Buch: Von der Februarrevolution bis zum Jahre 1863.
ziSb
23. Aug. 1851
6. Juli 1854
Kurheffen27.März185213. April
16. Okt. 1855
Lippe-
Detmold
1854
Anhalt
1855
Mecklenburg
HannoverErnst August1837—1851
gefesselt war, wie unter der vormärzlichen Zensur; die politischen Vereine wuunterdrückt oder streng überwacht und alle liberalen Ideen undin ihrer Entwicklung und Tätigkeit gehemmt. Diesen Charakter hatteder fünfziger Jahre, mehr oder minder schroff ausgeprägt in Bayern, Sachl 'Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau und in fast allen ^Staaten. Nur wenige Fürsten hatten, wie die Großherzöge Karl FriedrichKarl Alexander von Sachsen-Weimar und der Herzog Ernst II. von Sachsen-CobGotha, den Mut, bei der besiegten Sache des Fortschritts auszuharren. ^Einzelregierungen nicht den Willen oder die Kraft besaßen, das je
zurückzuschrauben, da griff der Bundestag ein. Er hob die Grundr e chdes deutschen Volkes (ß 163) auf und bestellte eine „Bundeszenkommission" (vom Volke Reaktionsausschuß genannt) zur Prüfung derangelegenheiten in den einzelnen Staaten. Auf diese Weise wurden nichtbeschworene Staatsgrundgesetze beseitigt, wie in Hessen-Kassel, Hessen-Hoino 'Lippe-Detmold, andere durch einschneidende Revisionen ihrer liberalen BestimmuWentkleidet: in einigen Ländern, wie in Hannover, Württemberg, M^cklerw "wurden die feudalen Zustände selbst über den Wunsch der Regierungenzugunsten der Ritterschaft und Standesherren wiederhergestellt. Dasdieser privilegierten Stände, die sich durch die sozialen Bewegungen derRev ,tion in ihren materiellen Interessen bedroht sahen, den neuen Zeitgeist ^ zRückführung vergangener Zustände auf allen Gebieten des öffentlichen ^zu bannen, wurde durch den Bundestag unterstützt. Damit nicht inStaaten dem Geiste des Fortschritts eine Freistätte geschaffen würde, erließBundespreßgesetz, das überall die freie Bewegung der Presse undVereinswesens in enge Fesseln schlug. ^
Für Kurhessen erklärte auf Hassenpflugs Veranlassung ein Bundesbeschlnß^Verfassung vom Jahre 1831 (Z 126) für unvereinbar mit den Bundesgesetzen, ^
noch immer andauernden Kriegszustand wurde dann eine Verfassungsurknnde "mg staus welcher alle seit Jahrhunderten landesverfassungsmäßigen Rechte weggelassen wNach diesem noch nicht zu Recht bestehenden Wahlgesetz wurden nun die Stände einbeum ein Staatsgrundgesetz zu vereinbaren. Allein die Abgeordneten beharrten m>Gültigkeit der Verfassung vom Jahre 1831. Statt aber diesem Wunsche des ^0'" Mzu fügen, wurde in Kassel nach der reinsten Willkür gewirtschastet; und wie HstA. xstetdas bürgerliche Recht beugte, so suchte der zum Konsistorialrat erhobene GymnafialdNund Literarhistoriker Vilmar die Gewissensfreiheit unter eine streng lutherische KirchE^zu beugen. Hassenpflug, der auch bei dem Kurfürsten sehr wenig beliebt war, wurm ^zwar in Ungnaden entlassen; aber die VerfassnngSkümpse danerten noch jahrelang w*Preußen und Österreich 1862 gegen den Kurfürsten einschritten. Doch erst diegestaltung der Verhältnisse brachte dem seinem alten, guten Rechte treu anhangendendie langersehnte Ruhe. — Hassenpflugs Lorbeeren ließen einen andern Staatsmann ^erfreulichen Andenkens, den ehemaligen oldenburgischen Regierungsdirektor in VN ^Hannibal Fischer, den Versteigerer der deutschen Flotte (Z 189), nicht schlafen- Z ^Minister in Lippe-Detmold ernannt, setzte er selbst die Staatsmänner in FranstErstaunen durch die Rechtsdeduktionen, durch die er zu beweisen suchte, daß die m iStändeversammlung „eine usurpierte Landesvertretung von ungesetzlicher Stellung str 'Fischer wegen einer Majestatsbeleidigung gegen den Herzog Ernst von Coburg-Gotha I ^Dienstes enthoben werden mußte, trat v. Oheimb an seine Stelle, der den Kampf ^liberalen Richtungen fortsetzte. — Ähnliche Vorgänge spielten sich in Anhalt ab, w ^Landschaftsordnung von strengster ständischer Gliederung über fünfzehn Jahre inblieb. — In Mecklenburg war der Großherzog Friedrich Franz 11-, obwohl zunawl^,,neuen Ordnung zugetan, außer stände, der konservativen Ritterschaft zu widerstehen- ^gebens strengte die liberale Partei unter Führung des Landtagsabgeordnetcn Moritzalle Kräfte an, das beschworene Recht vor der Reaktion zu retten: der Großherzoggenötigt, „wieder einen Landtag nach dem Erbvergleich von 1755 auszuschreiben", -sbürg wurde das ausgesprochene Land des Junkertums. Die Folge war eine sta*Wanderung, so daß sich bald ein Mangel an Arbeitskräften einstellte.
ß 181. Hannover. Sachsen. Bayern. Württemberg. In den stürmischen ^ ABJahres 1848 hatte auch der alte König Ernst August von Hannover seinen harte