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Fünftes Buch: Von der Februarrevolution bis zum Jahre 1863.
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FriedrichvonPrinzessin Luise von Preußen, der Tochter des Prinzen Wilhelm, vermählte, zuerst alb Pr(I8S2 " 1856 rezent, dann seit 1856, als keine Aussicht auf Genesung seines Bruders (4 1858) mehr
als Großherzog die Regierung führte, wurde eine Konvention mit Rom abgeschlossen, wo ^28. Juni 1859 der Kirche eine von der Staatsregierung fast unabhängige Stellung eingeräumt und Wissemw 'Unterricht, ja das gesamte geistige Leben unter die Aufsicht des Klerus gestellt wurden. ^der Großherzog, der die Verfassungstreue und den volksfreundlichen Geist des ^Erbteil übernommen hatte, gewann die Überzeugung, daß ein Staatsvertrag von w ^greifender Wirkung zu seiner gesetzlichen Geltung der Zustimmung des Landtags bedürfe'legte daher die Konvention seinen Ständen vor, und als diese in überwiegender dührhsc !so.Miirz 1860 dagegen aussprachen, hob er dieselbe auf und berief Männer in seinen Ministerrat E" >Roggenbach, Stabel, etwas später Mathh), welche das Vertrauen des Volkes besaßen ^geeignet waren, das Staatsleben im Geiste der Verfassung und aus dem BodenFreiheit und Ordnung zu halten. Mit ihrer Beihilfe gewährte der Großherzog der K>seines Landes, ohne Unterschied der Konfession, eine selbständige Stellung und ordneteVerhältnis zwischen der geistlichen und weltlichen Macht auf neuen, gerechten Grundlag20-Nov. 1861 Mit der erzbischöflichen Kurie wurde eine Übereinkunft über die Besetzung der Pfar^.
getroffen und in der evangelisch-protestantischen Kirche den Gemeinden eine größere BeteibS ^am kirchlichen Leben, Freiheit in Gebrauch und Anwendung der neuen Agende, weW. ^der Mehrheit nach aus orthodoxen Mitgliedern zusammengesetzte Generalsynode vom 3 >1855 entworfen hatte, und eine Mitwirkung bei der Anstellung der Prediger eingeraDa infolge der Selbstregierung der Kirche die Schule nun nicht länger in ihrerAbhängigkeit von der Geistlichkeit verbleiben konnte, wenn nicht der Staat sein OberansM^recht aufgeben sollte, so wurde auch eine Schulreform in Angriff genommen nno1864 Regierung und Ständen ein Schulaufsichtsgesetz aufgestellt, durch welches die Volkssw"^mit Beibehaltung des konfessionellen Charakters und mit gebührender Berücksichtigung ^Rechte und der Mitwirkung der Geistlichen der Leitung und Beaufsichtigung der Srabehörden unterstellt sein sollten. In gleichem Geiste wurden Verwaltung unddurch Heranziehung bürgerlicher Beisitzer neu geordnet, die Gewerbesreiheit mit demfreier Niederlassung eingeführt, die rechtliche Gleichstellung der Juden zum Gesetz erhoben ^dem ganzen Staatsleben der Charakter eines volkstümlichen Selbstregiments verliehen- ^in den allgemeinen deutschen Angelegenheiten ging seitdem Baden durch liberale AUam Bundestage voran, so in dem kurhessischen Verfassungsstreit, bei dem Fürstentage'den Anliegen Schleswig-Holsteins u. a. m.
2. Die deutschen Großmächte.
tz 193. Die inneren Schäden Österreichs. Die reaktionären
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strebungen in den deutschen Klein- und Mittelstaaten fanden einenRückhalt an den beiden Großmächten Österreich und Preußs/Der Kaiserstaat hatte den Riesenkampf der Jahre 1848 und 1849 gu>lich überwunden und war noch stark genug gewesen, den Bundestagvon den Toten zu erwecken, den verhaßten Rivalen im Norden 1demütigen, den verlassenen Bruderstamm an den nördlichen Meeren §fesselt der Fremdherrschaft auszuliefern und das Ringen der denüVVölker nach einem freien und würdigen Staatsleben zu erdrücken- ^diese Erfolge waren mit schweren Opfern erkauft worden. ^
Finanzielle Die Unterhaltung einer großen Militärmacht, die zur Unterdrückung ^inneren Bewegungen und nach dem Siege zur Überwachung der mißvergnugVölker und zur Beschützung der Grenzen unter den Waffen stehen ^
dem Staate unerschwingliche Kosten auf, welche, verbunden mit dk",Ausgaben für Polizei und Verwaltung, den Staatshaushalt in unheu ^Zerrüttung brachten. Die Staatsschulden mehrten sich ins endlose, sKbstZinsen größtenteils ins Ausland flössen, so verschwand im Kaiserreiche 1..^,alles Metallgeld aus dem öffentlichen Verkehr und mußte bis auf die . ^
münze herab durch Papierscheine ersetzt werden. Der Kredit sank immer ^ !hstund die Noten der Nationalbank hielten sich nur durch Zwangskurs. ^die Überlassung von Staatsgütern an die Bank im Betrage der Schuch ^nicht vermögend, eine dauernde Abhilfe zu schaffen. Wie mannigfaltig