Viertes Kapitel: Preußens Nnionsversuche und Rußlands Übergewicht. Z83
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..^r Erzbischof von Freiburg, Hermann v. Vicari, ein mehrals §-d?^ähriger Greis, wurde der Führer der Bewegung. Sein Alter konnteUnd l d öbgen den Feind, als Gegenstand der Verehrung bei dem Volke dienen,dxz ^ endlich die Regierung scharfen Widerstand erhob, war das weiße HauptDsk ^^rers ein trefflicher Stoff für die volltönende ultramontane DichtungHaun/ Nbdwitz sß 286j), wie für rhetorische Deklamationen. Das eigentlicheFrein ultramontanen Partei war jedoch der streitbare Bischof von Mainz,und d ^btteler, der schon die katholische Fakultät in Gießen beseitigt rsso-re??bare seines Klerus im Mainzer Priesterseminar unter seine unmittel-
, "nicht genommen hatte. Von Mainz aus ergingen die wichtigsten Er-"8m in dem badischen Kirchenstreite.
Die April 1852 erlag der Großherzog Leopold von Baden einer langen Krankheit,
bei verlangte von der Geistlichkeit beider Konfessionen eine Totenfeier, wie sie
Galtet" ^heren Landesfürften stattgefunden hatte. Der Erzbischof von Freiburg aber ge-be, ^ °in Trauerfest ohne Hochamt und verurteilte alle Priester, welche den Gebotenin, n„ ^^en Behörden Folge geleistet hatten, zu Bußübungen. Die Regierung war zwarKirH. als sie von dem katholischen Klerus ein Totenamt forderte, welches die römischeGM,. uur ihren Angehörigen gewährt; daß aber die der weltlichen Gewalt gehorsamenAchter? " ^ strafenden Hand der Kurie preisgegeben wurden, steigerte die Ansprüche derin, »>"' ^Us die in einer Denkschrift verlangten Rechte eine Zurückweisung erfuhren, wurde Okt. 1853ssulda^^ des Erzbischofs und der mitunterzeichneten Bischöfe von Mainz, Rottenburg,
Gott ^^urburg eine Erklärung veröffentlicht, worin es unter anderm hieß, „man müsse
Best. gehorchen als den Menschen". Dieser Erklärung begegnete die Regierung mit der
lest ^ kein Erlaß des Erzbischoss an die Geistlichkeit seiner Diözese ferner Gültig-
Dst » , ^ulle ohne Unterschrift des ersten Beamten in Freiburg als Regierungskommissars.
jene d heftiger Streit zwischen der Kurie und der weltlichen Obrigkeit. Wie
bestg^" ^Perungskommisfar und den gesamten katholischen Oberkirchenrat mit dem Banne Rov.
daz m ^ einen Hirtenbrief zu ihrer Rechtfertigung erließ, so verbot die Staatsbehörde
bezjjg^Wissen desselben auf der Kanzel, sperrte den ungehorsamen Geistlichen die Gehalts-
^bhut ^inporalien), schloß das Priesterseminar, das der Erzbischos allein unter seine
Wiöers^^Ofnmen hatte, und übertrug die Aufsicht über die frommen Stiftungen dem Staat.
bisch saftige Gemeinden wurden durch Einquartierung zum Gehorsam gebracht, der Erz-
Kurie ^ seinem Palast einige Tage unter Aufsicht gestellt; aber schließlich blieb die 22. Mai 1854
livterha"?, Siegerin- Von den Katholiken geschmäht, ließ sich die Regierung mit Rom in
^tzt ein, in deren Folge jene Verordnungen bis auf weiteres außer Kraft
der öix n "^gleich der damalige Bundestagsgesandte Preußens in Frankfurt, Bismarck,
^ Bedeutung der Frage erkannte, mit Nachdruck die Autorität des Staates zuriet.
vnd d^s^^^bstvertrauen, das diese Vorgänge bei dem katholischen Klerus erzeugten, Konkordats<11, H E Juni 1855 bei der elfhundertjährigen Erinnerungsfeier des heiligen Bonifatius^selben c? 8ulda am zuversichtlichsten anssprach, gewann noch an Stärke, als im August^sephin'kd?Österreich mit Rom ein Konkordat abschloß, wodurch die Reste des^erte ^ d " ^stems gänzlich beseitigt wurden. Dieses Konkordat, welches der Kirche zu- 1 ». Aug.^chenn"? n ^ alle ihr nach der Anordnung Gottes und nach den Bestimmungen derein Pnr; zukommenden Rechte genießen sollte", und über dessen praktische Ausführungenderlstg ^"Eonzil unter dem Vorsitze des päpstlichen Nuntius in Wien Beratungen pflog, April 1856*bllgiös»„^. die Selbstverwaltung ihres Vermögens, dem Klerus die Leitung des^cher Unterrichts und die Zensur aller in das Gebiet der Religion einschlagendender Priest k ^schiffen den freien Verkehr mit Rom und die ausschließliche Leitungstatte nVar dem Jesuitenorden die Errichtung eigener Lehranstalten und gr-
ünd sg daß die Leichen von Protestanten auf katholischen Kirchhöfen beerdigt würden.
k die Regierungen während dieser Reaktionsjahre unter dem Einfluß der
^ününa .^""kordat, gegen welches die gesamte freisinnige Presse und die öffentliche
Äliirtte ^imme erhoben, selbst in dem zum größten Teil protestantischen Königreichder römiü^o "ü fand (Z 191) und die Regierung von Hessen-Darmstadt die Ansprüche
^ölgen sch durch eine ähnliche Konvention mit dem Bischof von Mainz zu be-
1855
^ Weite Sohn des Großherzogs Leopold. Friedrich. der steh im
23. Aug. 1854