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Fünftes Buch: Bon der Februarrevolution bis zum Jahre 1863.
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8. März 186023. April
Verfassungs-entwurf20. Okt. 1860
Dez. 1860
Februar-verfassung26.Febr. 1861
Widerstandgegen dieVerfassung
wurden. Freilich besaßen sie immer noch Macht genug, der Ausführung des geschrlchsRechts durch Ränke und Umtriebe, durch Ausstellung von Ausnahmen und durch partnuEntscheidungen in streitigen Fragen manches Hindernis zu schaffen.
K 194. Die Februarverfassung. Mehr als alles andere drängte diefinanzielle Lage gebieterisch zu Reformen. Als nach dem italienischen Kn ^von 1859 (§ 212 ff.) es an den Tag kam, daß die österreichische Regierunglich das Nationalanlehen um 111 Millionen Gulden überschritten habe, als Geru^über Unterschleife hochgestellter Personen durch gerichtliche Untersuchungen ststWahrheit herausstellten, als die Kunde kam, daß der verhaftete General Eynatim Gefängnis Hand an sich selbst gelegt, der Finanzminister Bruck sich ,seiner Entlassung den Tod gegeben, daß der Bankdirektor Robert gleichfalls duSelbstmord geendet habe, daß mehrere angesehene Kaufleute in Haftseien, da wurde es jedermann klar, daß Österreich nur durch einen grtindu^Bruch mit der Vergangenheit vom Untergänge gerettet werden könne, ^ .so mächtig waren noch immer die alten Anschauungen, daß noch ein g»"°uJahr mit halben Maßregeln vergeudet wurde, ehe man sich entschloß, das ^zur Teilnahme an dem Staatshaushalt und der Gesetzgebung heranzustst^jErst am 20. Oktober brachte ein kaiserliches Manifest die Grundzüge der Zkünftigen Verfassung Österreichs, welche die Ansprüche des Gesamter ^und die Autonomie der einzelnen Länder möglichst zu vereinigen suchte. stng"sollte seine alte Verfassung, soweit sie sich mit den neuen Verhältnissen veinigen ließ, zurückerhalten, alle anderen Kronländer für ihre besonderen Angengheiten eigene Landtage bekommen und die gemeinsamen Interessen mit einemTeil vom Kaiser, zum Teil von den Landtagen zu beschickenden Reichsrate verhan ,und erledigt werden. Aber selbst jetzt noch verkümmerte man die Gabe d»beschränkende Bestimmungen über die Zusammensetzung der einzelnen LandW'indem darin dem Adel und Klerus ein unverhältnismäßiger Anteil an dertretung eingeräumt wurde. Wie wenig die Landesstatuten für die einzelnen Ksländer den Anschauungen der Zeit entsprachen, ließ sich aus der allgemeiUnzufriedenheit erkennen, mit der die öffentliche Meinung dieselben aufnalst^Diese Erregung und die Finanznot ließen endlich in der Wiener Hofburg "Erkenntnis reifen, daß man entschiedener mit dem absolutistisch-feudalen Symbrechen müsse. §
So entschloß sich der Kaiser, den Ritter v. Schmerling, dessenfür eine liberalere Richtung Bürgschaft leistete, an die Spitze der innerenwaltung zu stellen. Sein von dem Kaiser gebilligtes Programm setzte strrLandtage an die Stelle der ständischen Vertretung die Vertretung der Jnterell 'besonders des Grundbesitzes, verstärkte die Mitgliederzahl des Reichsratesverlieh beiden das Recht selbständiger Vorschläge und das der Öffentlichkeit, st ^den Landtagen direkte Wahl für den Reichsrat. Die Vertretung des Gesamt! »sollte aus zwei Häusern, einem Herren- und einem Abgeordnetenhause, ^letzteres aus Delegierten der Landtage der einzelnen Kronländer zusammeng^l ^Auf der Grundlage dieses Programms wurde dann die Februarverfastst^ausgearbeitet, durch welche Österreich in die Reihe der konstitutionellen St»eintrat, und welche die Grundgedanken der jetzt in der österreichischen Re t
Hälfte gültigen Verfassung enthielt. Es bedurfte der ganzen Energie des Sta ^ministers v. Schmerling, die Ausführung eines Werkes durchzusetzen, gege"sich von manchen Seiten hartnäckiger Widerstand erhob. Den Anhänger» ^Absolutismus war die bloße Idee von verfassungsmäßigen Volksrechten .Greuel, und sie waren wenigstens in Tirol noch einflußreich genug, die dv ^führung der liberalen Grundgedanken, vor allem die Gleichberechtigung ^Protestanten, zu hintertreiben und das „getreue" Volk zu dem Bittgesua) ^den Kaiser zu bewegen, daß er sie vor der „Besudelung durch den ^!/^cheiner schlechten Zeit" bewahren möge. Ein noch heftigerer Gegner erstanddem neuen Reichsgesetze in der nationalen Abneigung der nichtdeutschen S