472 Sechstes Buch: D- Gründg. d. neuen Deutschen Reiches u. d. Vollendg. d. ital. Einheit- § ^
So hatten beide die politischen Nachwirkungen ihrer mittelalterlich^Geschichte überwunden: Italien war dabei zu einem Einheitsstaa 'Deutschland zu einem Bundes st aat geworden. Weshalb das - ^Italien war das Haus Savoyen die einzige nationale Dynastie: dreseitigung aller übrigen erschien als Befreiung von der Fremdherrsch^.Deutschland dagegen hatte nur eingeborene Herrscherhäuser, die im Aofest wurzelten. Dazu aber kam, daß seit dem Beginne der deutschenschichte zwei Strömungen in ihr bemerkbar sind, die partikularistische ^ .neinung und die unitarische Forderung des nationalen Staates (II' ^ihre Versöhnung ist eben der Bundesstaat. Bald erkannten auch dieEinheit früher so abgeneigten deutschen Fürsten, daß die Erfüllung der nannalen Wünsche in bundesstaatlicher Form auch ihnen Gewinn brach 7es ergab sich, daß sie als Stützen des Reiches mit ihren Untertanen " ^viel innuiger verwuchsen, als das der Fall gewesen war, solange sw"Feinde der Einheit erschienen.
. Erstes Kapitel.
Schleswig-Holstein.
Die Erbfrage
F.. Der Rrieg.
§ 237. Der diplomatische Krieg. Durch das Londoner Prot"^von 1852 (Z 189) war dem für Dänemark erbberechtigten ThronM 'dem „Protokollprinzen" Christian von Glücksburg, auch die ErbfolgeSchleswig-Holstein zugesichert, weil „die Integrität der Monarch,für die Bewahrung des Friedens von hoher Wichtigkeit sei, und die oesichtigte Kombination das geeignetste Mittel sein dürfte, diese Juteg^csicherzustellen". Diese Neuordnung war für die Herzogtümer ohnegültigkeit, da sie deren Grundrechten (ß 135,179) widersprach, den Stäswnicht zur.Beschlußsassung vorgelegt worden war und von den nächstberechtcg^Agnaten, dem Hause Holstein-Augustenburg, verworfen wurde. AürHerzogtümer begann nun eine Zeit der bittersten Drangsal. Wenn ^in Holstein und Lauenburg aus Rücksicht für das deutsche BuN ^Verhältnis, dessen Fortbestand im Londoner Vertrag ausdrücklich fesllE,-,war, noch einige Schonung walten ließ, so verfuhr man um so rückfta) .loser in Schleswig. Dänische Beamte wurden angestellt und die den^zur Flucht genötigt; dänische Sprache, dänische Einrichtungen in NecY:pflege und Verwaltung, in Kirche und Schule machten sich überall g^alle Regungen des Deutschtums wurden mit kleinlichem Haß verfolgt-rungSnit Jni Deutschen Reiche fand in den Tagen der Reaktion der „Schmerze ^schrei" vom Norden nur schwachen Widerhall, und Dänemark machteden Versuch, durch eine Gesamt st aatsverfassung für das 88,^Königreich das Werk der „Pazifikation" zu schließen: über demReichstag in Kopenhagen und den Provinzialständen von Schleswigvon Holstein-Lauenburg sollte ein Reichsrat stehen, der so zusamurengefl^war, daß die Herzogtümer stets in der Minderheit bleiben mußten; M ^wurden sie in ihren besonderen landständischen Rechten hinsichtlich "Steuerbewilligung beeinträchtigt und ihre Domänen für den GesamtstaaAnspruch genommen. Aber auch unter dieser den Ständen aufgezwunge
1854