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Vierter Band.
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606
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606 Siebentes Buch: Literatur und Wissenschaft Deutschlands im 19. Jahrhundert.

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und des gesteigerten Kulturlebens wie der Freiheit des einzelnen Rechnung?tragen beflissen war. Alle Mittel und Wege, die zur vollen und wahrenkenntnis des Falles, zur Feststellung der Schuld oder Unschuld des Angeklag^ohne Zwang und Überredungskunst führen können, wurden freigegeben; beiVerteidigung dürfen alle aus den äußeren Verhältnissen oder dem Seeleutegenommenen Gründe zur Rechtfertigung des Angeklagten oder zur Minder»seiner Schuld in Anwendung kommen; bei dem Zeugenbeweise und dem gn"?Rechtsverfahren wurden Öffentlichkeit, Mündlichkeit und Mitwirkung von

Weiter gingen

die

Feusrbach

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schworenen und Schöffen fast allgemein eingeführt. ^

mühungen dahin, neue Rechtsbücher zu beschaffen und einer Strafart Ewgazu sichern, die weniger die alte Vergeltungs- oder Abschreckungslehre *Auge faßte, als die Reue und Besserung der Verurteilten, und die der Sechheit der Gesellschaft mehr mit der Heilung, als mit dem gewaltsamen Ausreetzeines ungesunden Gliedes zu dienen meinte. Die BesserungsanstaltenEinzelhaft, mit nützlicher Beschäftigung, mit Unterricht und religiöser Belehrn^die Schwurgerichte, die Vervollkommnung der Anwendung der Gesetze vuscharfbegrenzte Begriffsentwickelung, der in manchen Staaten siegreichegegen die Todesstrafe: diese und andere Errungenschaften zeugen von der Yksamen Wirkung des verbesserten peinlichen Gerichtsverfahrens und vonwohltätigen Einflüsse einer zugleich nach Gerechtigkeit und Menschlichkeit str?",den Strafrechtswissenschaft. Auf allen deutschen Hochschulen wirkten nanrhaiRechtslehrer in diesem Sinne. Waren sie auch über manche Grundsätze vschiedener Ansicht, mochten auch über das Verfahren oder die Anwendbar^dieser oder jener Neuerung ihre Meinungen auseinandergehen: die großenrungenschaften der Kultur und Humanität, die Fortschritte in den Anschauungvon Menschenwürde und Menschenrecht, die Achtung vor jedem Einzellebensich auch vor dem Richterstuhle, in Strafrecht und Gesetzgebung nicht verleugnoch unterdrücken. her-

unter den zahlreichen Männern, die in Rede und Schrift für Ausbildungedelung des Prozeß- und Strafrechts ihre ganze Kraft und Geistestätigkeit einsetzten, N ^Feuerbach, Grolmann und Mittermaier in erster Linie. Paul Johann Amvon Feuerbach hat als Hochschullehrer in Jena, Kiel und Landshut, durch Dor ^und Lehrbücher, als praktischer Jurist im bayerischen Staatsdienste bei der Abfassung ^Strafgesetzbuches wie in hohen richterlichen Stellungen trotz aller juristischen ^reNg ^seiner Auffassung vom Strafrechte durchweg philosophischen Geist und Scharfsinn,vor der Freiheit des einzelnen und allseitige Bildung bewährt. Ebenbürtig wwcan Scharfsinn, Gelehrsamkeit und Vielseitigkeit, wenn auch in Ansichten und über Gr ^sätze vielfach anderen Sinnes, Karl Ludwig Wilhelm von Grolmann, der gleichsattjuristische Lehrkanzel in Gießen mit dem Staatsdienste vertauschte. Er starb als t)darmstädtischer Minister, nachdem er die Rechtsliteratur mit namhaften Werkenooäs Xupoleon und verschiedene Gebiete des Rechtslebens bereichert hatte. ^ p.«rg,E^?°«^Mittermaier, gestorben als langjähriges Mitglied der Juristenfakultät in

mehrmals Vorsitzender der zweiten Kammer in Baden, 1848 auch des Vorparlaw ^entfaltete eine erfolggekrönte Tätigkeit für humane und fortschrittliche EntwickelungRechts und seiner Einrichtungen. Seine umfassende Gelehrsamkeit und reiche Ersah j,die Frucht weiter Reisen im Auslande, wußte er trefflich zum Wohle des Vaterlailbes ^zum Nutzen der Menschheit zu verwerten. Auch Karl Georg von Wächter aus Maentwickelte als Rechtslehrer in Tübingen und Leipzig wie als Vorsitzenderappellationsgerichts in Lübeck, in Ständeversammlungen und auf Reichstagen eine hragende, allgemein anerkannte Wirksamkeit auf verschiedenen Gebieten der Rechtskun ' ^Nicht namentlich lassen sich die zahlreichen und bedeutenden Rechtsgelehrten aus N ^Zeit anführen, aus deren Zusammenwirken im wesentlichen die deutsche Strafpsordnung vom Jahre 1879 hervorgegangen ist. Es ist in der Schwierigkeit der Wschlägigen Fragen und der daraus sich ergebenden Meinungsverschiedenheit begründe, ^fortwährend Verbesserungen angestrebt werden. Auch die Reichsregierung konnte MEinsicht, daß ein weiterer Ausbau nötig sei, nicht verschließen. Ihre Vorlagen fand ^dessen keinen Anklang. So bearbeitet jetzt eine „Kommission" den Stoff aufsgehören unter dem Vorsitz Kaufmanns n. a. Oppermann und Rintelen, aus

Grolmann

1775—1829

1787—1867

Wächter

1797—1880