Zweites Kapitel: Die deutsche Wissenschaft.
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kvnzz^dr und Tauchert, aus Sachsen Wach und Baumbach, aus Württemberg^rei^' ' ^ Baden Baumstark an. Auch die Internationale kriminalistische
Tung wirkt im Sinne einer Weiterbildung des Strafrechts und StrafprozessesHaste» ^glichst mit dem Zeitbewußtsein und mit den Ergebnissen auch anderer Wissen-Atitt ^ allem der Psychiatrie, in Einklang zu setzen. Hier sind außer Liszt nochCtr„; tiädt, von Mayr, Geßler, Heimberger u. a. zu nennen. — Dem deutschenAr^,l8esetzbuche vom Jahre 1870 folgten 1872 das Militärstrafgesetzbuch und ein'Henalter später die Milikärstrafprozeßordnung.
Geaenr^O?- Staatsrecht und Politik. Auch für das Staalsrecht ergab derBeb« ^ ^ Rechtsschulen eine doppelte Richtung. Die philosophisch-politischeTheo ' Staatswissenschaft „hatte die von Frankreich überkommene
Mvs/b ^ Staatsvertrages zum Ausgangspunkte", die historisch-positive SchuleÄeick „ """ die noch auf dem Feudalismus ruhende Verfassung des Deutschenhältnsts" Das Staatsrecht ist zunächst an die bestehenden öffentlichen Ver-gewiesen und stobt darum am meisten unter dem Einflüsse der Zeit-
gewiesen und steht darum am meisten unter dem Einflüsse der Zeit-Und H^er Auflösung des Reiches war daher der von Pütter (S. 605)
'been.
... Schule befolgten Behandlungsweise die Grundlage, eben das alte
ffaatsrecht, entzogen. Dafür gewannen jetzt die französische Staatsumwälzung«vn, ^ ihr wirksamen Gedanken Einfluß und Geltung auch in der LehreÄen?- e und Staatsrechte. Nachdem zunächst die Philosophie, besonders dervom^us Fichtes (Bd. IH), nach Rousseaus (Bd. III) Vorgänge die BegriffeUnd nk ^ und gesellschaftlichen Zusammenleben theoretisch festzustellen gesucht hattesran-°s'^ Rücksicht auf die Wirklichkeit zu Ergebnissen gelangt war, die gleich demnllex iffchen Politiker einen angeblichen Staatsvertrag als das rechtliche Bandeinem- tlichen Gemeinschaft hinstellten, zugleich aber dem Staatsorganismusdem beilegten, die die Keime des Absolutismus in sich trug, gingen unterder zeitgeschichtlichen Ereignisse und der historisch-romantischenweit ^ütsidee die politischen und staatsrechtlichen Anschauungen und Systeme!»Uvi> -"Einander. Von republikanischen, auf dein Grundsätze der Volks-Vora^nität und des Gesamtwillens beruhenden Staatsgrundsätzen schreckten die^sthal!^ ^u Frankreich ab: seit Burke und Gentz (§ 293) galt das Beharren undder Z st d'""* Abstehenden als Seele der Staatsweisheit, wozu sich im Laufe
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^yemb . -.Lehre von der geheiligten Macht der Legitimität gesellte. In der^'nne > entwickelte sich die Staatsidee philosophisch und praktisch imSovvp bffies gesteigerten Monarchismus; „die Omnipotenz des Staates oder desseit d/"^ Palt als Dogma." Nach dem Wiener Kongresse und insbesondereCiiqs- ^ulirevolution wurde die gemischte oder Repräsentativversassung, die, auf^arla ^ Boden erwachsen und ausgebildet, als Konstitutionalismus oder»vrh»?^ntarismus allmählich in allen germanischen Staaten Eingang fand, diedir Eichende Staatsform, für oder gegen die die bedeutendsten Staatsrechtslehrerfftrgeri Waffen führten.
>»eiua»E sich etwa drei Richtungen unterscheiden, so sehr auch die einzelnen Theorienschule überspielen. Klub er, „der Taufzeuge des Deutschen Bundes", aus Pütters
üchen ^vorgegangen, hielt im Lehrbuche des deutschen StaatSrechts den geschicht-Kars ein, ließ dabei aber auch den Theorien des Jahrhunderts ihre Geltung.
Rottest (H 304) und Karl Theodor Weist er wirkten in Reden und Schriften fürsei>er ^""8. der Volksrechte und der Freiheit des einzelnen gegenüber der Staatsgewalt,^°ussea«z Geiste Kants, das Vernunft- und Naturrecht verkündend und mehr fürHilosov^-^Eüemokratie als die konstitutionelle Monarchie begeistert, dieser mehr auf^Üudet„„ ^-historischem Wege einen auf Vernunft, Willensfreiheit und Geschichte be-Uüd H " Kechtstaat anstrebend, dessen Zweck er „in der möglichsten Erreichung der Tugend^orkäwTs üät und durch sie der Glückseligkeit aller" erblickt. Im Gegensatze zu beidenLiberalismus verfocht Karl Salomo Zachariä die Ansicht, die Macht-^Nu auris ^ (Souveränität) stehe dem Staatsherrscher, nicht dem Volke zu, und wurde,strem, geradezu dem Absolutismus huldigend, doch ein Fürsprecher der allerdings"^isch^. üev Rechtsformen umgebenen monarchischen Machtfülle und ein Gegner demo--»olksregierung. Neben Thibaut, Vangerow, Mittermaier u. a. war Zachariä
Alübsr
1762—1887
K. Th.Welcker1790—I86S
Zachariä1789—1818