Band 
Vierter Band.
Seite
608
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Mohl

1799—1875

Bluntlchli

1808—1881

Stahl

1802—1861

Walter

1794—1879

W. ranHumboldt1767-1885

Gn-ist1816—I89S

Rönne

1804—1891

8 30 ?'

608 Siebentes Buch: Literatur und Wissenschaft Deutschlands im 19. Jahrhundert. Z

eine Säule der H eid elberger Juristenschule. Sein Nachfolger, Robert von Moh^'zunächst die in der vorhandenen Literatur niedergelegten Ideen und Lehren von knntischen Wissenschaften zu ergründen, um so einen Ausgleich der philosophischengeschichtlichen Auffassung vom Staate anzubahnen. Seine Geschichte und in

der Staatswissenschaften „ist ein unentbehrliches Hilfsmittel zur Orientiern ^den verirrlichen Anlagen und Pflanzungen der Staatswissenschaften". Eine so reiche ^

kenntnis, eine so vielseitige Belesenheit auf dem Gebiete der Staatswissenschaften N ^

noch nie dagewesen. Nach seinem Übertritte in den Staatsdienst erhielt seine wreinen würdigen Nachfolger in Johann Kaspar Bluntschli aus Zürich, dem ^ 'des Allgemeinen Staatsrechts und der Politik und dem Mitherausgrös^^

Staatswörterbuches. Erst in seiner Heimat politisch und wissenschaftlich tätig, an ^er später in München, dann in Heidelberg seine männliche Kraft der Entwickelung ^deutschen Volkes in religiösen wie in staatsrechtlichen Dingen. Zuletzt bildete dasrecht sein eigentliches Arbeitsfeld. ,

In den Tagen des Rückschrittes und der Heiligen Allianz stellte eine Anzahl ssischer und deutscher Staatsrechtlehrer ihre Feder in den Dienst des monarchischentischen Regierungssystems mit hierarchisch-feudaler Grundlage, das sie von -nre,

herleiteten. Die Führer dieser krankhaften Restaurationsbewegung, Bonald und deM" ^sind S. 166 genannt. Ebenda war von den deutschen Vorkämpfern der Rückschrittspoli» - ^Schweizer Ludwig von Halter und dem Berliner Adam Müller, die Rede'Romantik in ihren äußersten, verschrobenen Folgerungen angehorig, erblickten sieAbfall zur Sünde in der Reformation, wie sie denn auch, gleich ihren Gesinnungsverwauf anderen Gebieten, in den Schoß der katholischen Kirche flüchteten. Derselbeliche Haß gegen alle freiheitliche Entwickelung beseelte den Hallischen Geschichn^ ^Heinrich Leo (Z 304), nur daß dieser die Folgerungen aus seinen Lehrenhervorkehrte und zu dem rechtgläubigen Eifer die Waffen der Wissenschaft hu^Ihm war der Staat „ein Kunstwerk göttlichen Ursprunges". Am entschiedensten atrat diese theologisierende Rechts- und Staatsphilosophie Friedrich Julius Stahl, ^taufter Jsraelit, erst in Bayern, dann in Berlin Hochschullehrer und von weitestrercyEinflüsse. Geistvoll, scharfsinnig und ein streitbarer Kämpe, wurde er der Begründe ^Rechts- und Staatslehre auf der Grundlage christlicher Weltanschauung,Konservatismus. Als Gegner der auf die hochmütige Vernunft gestützten neueren Pm sieforderte er Umkehr der Wissenschaft und Einheit von Theologie und Philosophie, .sich in Thomas von Aquino dargestellt hatte. — Auch der katholische Professor »ktWalter in Bonn wählte in Naturrecht und Politik den christlichen StaNfür die Staatsrechtslehre, vermied aber den Übereifer der Ultramontanen wie Stahregende Schärfe.

Demgegenüber sah eine edlere, humanere Auffassung im Staate einen ieve»Organismus, in dem alle menschlichen Kräfte zur Tätigkeit kommen und durch u)sammenwirken und Ineinandergreifen die rechte Eintracht und wohltätige Bewegn ngründen, die das Menschengeschlecht in seiner fortschreitenden Entwickelung zu ftrdemöchten. Obenan stehen hier Wilhelm von Humboldt und DahlmannlsHumboldt, ein Gesinnungsgenosse und Mitarbeiter Steins, im Umgänge mit ScPnchkeilGoethe auf der Höhe der Bildung und Gesellschaft sich bewegend, erkannte die ^einer ersprießlichen Neugestaltung nur im Anschlüsse an vorhandene Einrichtungen-wollte er die alte ständische Verfassung als Unterbau einer neuen Verfassung NNstellen, um so „die liberalen Ideen mit den konservativen Interessen zu versöhnen - ^Rückschritt hat dann seine Gedanken schon im Keime ertötet. Praktische Tätiges ' hiewissenschaftliche Studien hatten Dahlmann dahin geführt, nur „in der Gesch^^eibBegründung des Rechts zu erkennen". Seine Politik, auf den Grund und d" istder gegebenen Zustände zurückgeführt, von der nur der erste Band h^Mfand sowohl wegen der geschichtlichen Methode als durch den Adel seiner Grundgund durch den sittlichen Ernst, mit dem sie die ehrwürdigen Formen des Rechts nrU ^dürfnissen und Regungen der Volksfreiheit in Einklang setzt, allgemeine Anerkennung' ^je,sein Nachfolger, Georg Waitz (I 304), stehen auf dem Boden der konstitutionellen Mvals deren Vorbild beiden die Parlamentsverfassung Englands gilt. Das Wesen, ^ z>>stehung und Entwickelung dieser Verfassung nach allen Seiten geschichtlich beten < Mdhaben, ist das Hauptverdienst des auch philosophisch durchgebildetenParlamentsredners in Berlin, Rudolf von Gneist in dem umfassenden Werke Uheutige englische Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Andere hervo iib^Staatsrechtslehrer waren Ludwig von Rönne und Hermann Schulze, die be