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Drittes Buch: Römische Geschichte.
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Roms fortgesetzt zu haben, die die neue Königsstadt mit den Segnungeneiner klugen Tyrannis beglückten, für Handel und Wohlfahrt alles möglichethaten, durch riesenhafte Kanalbauten das sumpfige Land entwässerten und seineäußere Macht ausdehnten; ihm wurde die erste große, künstliche BefestigungRoms, die servianische Mauer zugeschrieben, die uns am Esquilinheute noch in riesenhaften Dimensionen entgegentritt.bd-r°Wehr^ Bedeutend wichtiger war aber die Neuordnung der römischenVerfassung Wehrverfassung und des römischen Bürgertums, die man gewöhnlichdem Servius Tullius zuschreibt. Sie ist der ,ast gleichzeitigen solonischenVerfassung (Z 79) in vielen Stücken ähnlich. Bor allem baut sie sich wiejene auf dem timokratischen Prinzipe auf: dem Maß der Pflichten solldas Maß der Rechte entsprechen; die Rechte, die aus einer besserenAbkunft hergeleitet wurden, sollten von nun an hinfällig sein. Als Wert-messer nahm Servius Tullius, wie Solon, den Besitz von Grund undBoden an, ganz unbeschadet ob es sich um patrizischen oder plebejischen Grund-besitz handelte. Die politische Einheit bildete von nun an nicht mehr die örtlicheC-nturisn Curie, sondern die Centurie. Deren gab es im ganzen 193. Um dembäuerlichen Groß- und Kleinbesitz Genüge zu thun und den landwirtschaft-lichen Charakter des Staates zu schützen, setzte er fest, daß die Großgrundbesitzerals Ritter eine besondere Klasse mit 18 Centurien bilden sollten. Nebenihnen standen mit 80 Centurien die Vollhusner, die ein Bauerngut von5 Im (20 jugera) besaßen, das später einem Geldwert von 100 000 (Triental)-Asgleich gesetzt ward (etwa 6500 Mk.). Aus der niedrig bemessenen Höhe derGüter und der großen Anzahl von Centurien sieht man, daß diese Klasse vonBürgern, die in allen nach der neuen Berfassung stattfindenden Versammlungen(Centuriatkomitien) die Mehrzahl der Centurienstimmen hatte, den Kern derBevölkerung bilden sollte und auch wirklich darstellte. Sie dienten im Kriegemit voller Bewaffnung, Helm, Panzer, Beinschienen, Rundschild, Lanze undSchwert. Dann folgten je drei Klassen von Bürgersoldaten mit einem ländlichenBesitz von einer dreiviertel, halben und einviertel Hufe (75 000 as,50 000 as, 25 000 as). Jede von ihnen umfaßte je 20 Centurien. Im Kriegewar ihre Bewaffnung ihrem Einkommen entsprechend abgestuft. Als fünfteKlasse folgten mit ein Achtelhufe (12 500 as) 30 Centurien. Die noch fehlendenfünf wurden von je 2 Centurien Werkleuten (kabi-i) und Spielleuten(tubioines und oornieinss) und vereinen Centurie der „Proletarier" (oaxitsoonsi, Kindererzeuger) ausgemacht. Diese letzteren umfaßten alle Armen undalle aus ihre Arbeit oder beweglichen Besitz Angewiesenen; sie stellten die Ersatz-mannschaften, wenn die anderen krank oder verwundet waren. Zur richtigenBesitzermittlung sollte in Zeiträumen von 5 Jahren eine Abschätzung der Be-sitzer (eonsns) erfolgen.
^kommen* Diese Neuerung hatte zunächst einen militärischen Zweck; denn sie sollteb die bisher dienstfreien Plebejer zum Heeresdienst heranziehen. Daneben abermußte sie aber auch bald politisch wirken; denn in der nach Centurien zusammen-tretenden Heeresversammlung (eomitiu oenturiatÄ) der Bürger wurde dieAbstimmung über die Gesetze vorgenommen. Die Abstimmung geschah so, daß dieMehrheit einer Centurie deren Stimme bestimmte und die Mehrheit der Centurien-stimmen als Willensmeinung des Volkes galt. — Diese Verfassung hat sichzwar bis in die letzten Zeiten der Republik erhalten, aber in so reiner Form,wie in dem angegebenen System, ist sie nur kurze Zeit gebliebeu. Schon frühänderte sich das Verhältnis der Stimmen und blieb in Fluß, bis die Tribut-komitien die Centuriatkomitien in ihrer entscheidenden Bedeutung ablösten (Z 185).ftrvianischen Daß diese „Revolution von oben" nicht ohne schwerwiegende Gründe vor-V-rfafsung genommen ward, und nicht ohne die erbittertsten Kämpfe durchgesetzt wurde,ist anzunehmen. Leider sind wir hier gänzlich auf das Gebiet der Vermutungangewiesen. Vielleicht war sie ein Auskunftsmittel, um widerstreitende Gegensätze