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Zweites Kapitel: Roms Anfänge.
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zu versöhnen, wie bei der solonischen Verfassung, die ebenfalls in eine Zeitwirtschaftlicher Kämpfe fiel; denn in der servianischen Verfassung sehen wirein revolutionäres und ein konservatives Element miteinander ringen. Die alteGentilversassung war natürlich für den fremden König ein schweres Hindernis;nur dann war daran zu denken, sich in der fremden Stadt festzusetzen und eineDynastie zu gründen, wenn dieser altgefügte Verband zersprengt wurde. Dazubot sich durch dieBegünstigung derPlebejer gegenüber den Patriziern derAltgemeinde das beste Mittel. Wenn der Anteil der Bürger an den staats-bürgerlichen Rechten nach dem Einkommen abgemessen ward, so mußten, be-sonders wenn man das Höchstmaß des letzteren bescheiden abgrenzte, zahlreichePlebejer das erreichen, was ihnen bisher versagt worden war; aber diese Empor-gehobenen konnten nur dann hoffen, ihre neuen Rechte zu behaupten, wennein starkes Königtum sie schirmte, und deshalb mußten diese neuen Dollbürgerdie getreuesten Anhänger der Fürsten fein. Anderseits aber, und das ist daskonservative Element dieser neuen Verfassung, wurde das Einkommen ausdem Grundbesitz allein berücksichtigt, nicht aus dem beweglichen Vermögen,wodurch die einheimische Landwirtschaft gegenüber dem Großplantagenbau inNordafrika geschützt und ermutigt wurde, gerade wie bei Solon, der seinerVerfassung ähnliche Erwägungen zu Grunde gelegt haben mochte.
Die Umwälzung war groß. Anstatt der kleinen Altbürgergemeinde der^M,^«,Patrizier, die sich auf „angestammte" Rechte berief, gab es nun eine große VerfassungMenge Bürger, deren erste Klasse zu erreichen für jeden strebsamen Mann nichtschwer war. Daß diese Maßregel nur unter hartem Druck durchgeführt werdenkonnee und bei den Patriziern viel böses Blut machte, ist offenbar; die dank-bare Liebe des Volkes für den kühnen Neuerer sieht man noch aus manchemrührenden Zug der Überlieferung. An Versuchen, die alte Vorherrschaft derAdligen wieder herzustellen, wird es nicht gefehlt haben. Erfolg hatten sie abererst dann zu hoffen, als die Etruskerherrschast in Campanien niedergebrochenwar und damit der Tag der Befreiung Roms vom fremden Joch erschien.
Doch war die neue Verfassung zu diesem Zeitpunkt schon so eingelebt und dieZahl der plebejischen Vollbürger so groß, daß sich die alte, aus Geburtsrechtegegründete Staatsordnung nicht wieder herstellen ließ. Im Gegenteil, diepolitische Entwicklung Roms nahm nunmehr gänzlich die Richtung nach dem Aus-gleich der Stände hin, der in jahrhundertelangem Kampfe mit völliger Gleich-stellung aller freien Elemente der Bürgerschaft endete, und damit ist zugleicherwiesen, daß der servianischen Verfassung, gleichviel wer ihr Urheber war, eingesunder staatsmännischer Gedanke zu Grunde lag, der, immer wieder um-gebildet und den Zeitumständen angepaßt, für Jahrhunderte seine Lebenskraftbewahrte.
Obgleich Servius bei seiner Neuordnung nur den Grundbesitz berücksichtigte, Mchast-bereitete sich doch gerade damals der Umschwung von der Natural- zur Geld- sqwungWirtschaft im römischen Staate vor. Der in seiner Hauptsache ackerbautreibendeStaat der Römer konnte nicht auf derselben Stufe bleiben, wie in den patri-archalischen Zeiten, nachdem die griechische Einwanderung alles südliche Landbesetzt hatte, die Etrusker von den Hellenen Handel und Gewerbe lernten unddie phönikischen Kaufleute die Flußläufe hinauffuhren, um ihre Waren ab-zusetzen. Notgedrungen wagten sich die Römer auf die See, wahrscheinlich vonder etruskischen Großmacht unterstützt, und suchten ebenfalls ihr Teil an derWelt zu gewinnen. Daß sie keine verächtliche Macht besessen haben, geht ausdem ersten Handelsvertrag der Karthager mit ihnen hervor, der um 510 v. Chr.H-mdeiz««-gefchlossen ward, die beiderseitige Interessensphären abgrenzte und ein langes ^vorhergeyendes Ringen um die Vorherrschaft zur See voraussetzt, das seinerseitswieder nur denkbar ist, wenn sich die Gegner mit gleichen wirtschaftlichenWaffen bekämpften, d. h. Handel und Gewerbe trieben, Geld als Wertmesserhatten und neben den Boden- auch Jndustrieprodukte ausführten.