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Erster Band.
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Zweites Kapitel: Roms Anfänge.

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Davon erhielt er den Namen Linkhand (Scävola). — Aber wie ruhmredig auch die Römerdie ersten Freiheitskämpfe priesen, aus späteren Nachrichten erfahren wir, daß Porsena Romeingenommen und die Römer, nachdem er sie entwaffnet hatte, gezwungen hat, seinen Abzugdurch Auslieferung von Geiseln (die jedoch bald unter Anführung der mutvollen Clölia Clöliadurch eine kühne Flucht über den Strom wieder entkommen sein sollten) und durch Ab-tretung eines Drittels ihres Gebietes zu erkaufen.

An Stelle des Königtums trat in Rom die aristokratische Republik, Adeisstaatdie sich in vielen Stücken den Einrichtungen des griechischen Adelsstaates (ß 73)näherte. Die Adelsfamilien (Patrizier) erhalten die höchste Gewalt) ihreMitglieder allein haben das Recht, die Ämter zu bekleiden, die durch Teilungder Befugnisse und zeitliche Begrenzung mehreren zugänglich wurden.

Als Wächter des Gemeinwesens und der Gesetze galt der durch neueMitglieder („Zugeschriebene", Oonsorixti) vermehrte Senat, der den Vor- Senatschlag und die Bestätigung der von der Volksversammlung der Centurien(8 167) zu beschließenden Gesetze und zu wählenden Beamten hatte, überKrieg und Frieden entschied, und die Staatsverwaltung, die Rechtspflege, denStaatshaushalt und die Religion als höchste Instanz überwachte. Er bildetesich, bis zu einer Zahl von dreihundert Mitgliedern, aus den Hausvätern derpatrizischen Geschlechter. Aus ihm gingen die Beamten hervor, und in ihntraten sie zurück. — Unter seiner Aufsicht leiteten zwei jährlich aus den Patriziernzu wählende Konsuln (anfangs Prätoren genannt) die lausenden Geschäfte Konpander Verwaltung und Rechtspflege und waren im Kriege die Anführer des Heeres.

Zum Zeichen ihrer Amtsgewalt (imxsrium) gingen vor ihnen zwölf Viktoren (Ge-richtsdiener) mit den kabces (Rutenbündeln) einher (Z 166), in die sie außerhalb desBannkreises der Stadt die Beile steckten, um damit anzudeuten, daß der Konsulals Kriegssührer Gewalt über Leben und Tod besitze. Alle die Staatsreligionund den Kultus betreffenden Angelegenheiten standen unter dem Opferkönig, Ops-r«nigder den Königstitel sortführte, damit nicht die Götter den gewohnten Ver-mittler vermißten, der aber durch die Verfügung, daß er kein weiteres Amtbekleiden dürfe, zugleich der ohnmächtigste aller römischen Beamten war. Dieschon früher vorhandenen Priesterkollegien (K 161) blieben bestehen, erhieltenaber dadurch eine neue Organisation, daß die Ernennung, die früher der Königvollzogen hatte, wegfiel und sie sich selbst durch Zuwahl ergänzten. Damit bliebihnen für alle Zeit ihr aristokratischer Charakter gewahrt. Unter den Konsuln,nach denen das Jahr im Kalender bezeichnet wurde, gab es zur Unterstützungin Kriminalprozessen und zur Verwaltung des öffentlichen Schatzes unter derOberaufsicht des Senats noch Quästoren (Säckelmeister), deren anfängliche Ouäst°r-nZahl zwei mit der Vergrößerung des Reiches allmählich nach Bedürfnis ver-mehrt ward. Sie wurden von den Konsuln ernannt und traten wie diesenach Ablauf eines Jahres ab. In besonders schwierigen Zeitläufen griff man,indem der Konsul die Ernennung vollzog, zu der früheren königlichen Allgewaltzurück. Ein Heermeister (magistsr xoxuli, später äiotator), trat an die DiktatorSpitze des Volksheeres, unterstützt von einem Reiterobersten (magistsrkguitum), und vereinigte, auf höchstens sechs Monate (einen Sommerfeldzug) alleBefugnisse der anderen Ämter in seiner Person. Deshalb gingen auch, selbstinnerhalb des Mauerrings, 24 Viktoren mit Ruten und Beilen vor ihm ein-her. Zu allen diesen Ämtern hatten nur die Patrizier Zutritt.

In ihren Kurienversammlungen (8 166) besprachen die Patrizier diezu der Wahrung ihrer Herrschaft und Staudesrechte dienlichen Maßregeln, in denallgemeinen Centuriatkomitien (H 167), wo die Konsuln gewählt wurden, ^unat-bildeten sie als die Reicheren nach der fervianifchen Verfassung bei der Ab-stimmung meist die Mehrzahl und hatten somit die Volksbeschlüsfe in ihrerHand. Die Plebejer hatten also weder Macht noch Anteil an der Regierung;auch die einzige Versammlungsform, die ihnen einigen Einfluß einräumte, dieTributkomitien (§ 171), von denen es ungewiß ist, wann sie entstanden kommen