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Zweites Kapitel: Roms Anfänge.
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und besetzten unter ihren Kriegstribunen den „heiligen Berg" in der crustuminischen Feld-mark, in der Absicht, dort neue Wohnsitze zu gründen. Dieser Abmarsch machte selbst denhärtesten Erpressern klar, daß es so nicht weiter gehen könne. Sie machten verschiedeneVorschläge, die auf eine Einigung abzielten, und ließen an dem harten Schuldrecht nach;schließlich gelang es einem der beliebtesten Angehörigen der Patrizier, dem MeneniusAgrippa, durch den Vortrag der Fabel vom Magen und seiner Notwendigkeit für dieübrigen Glieder des menschlichen Leibes die Verständigung der Parteien herbeizuführen.
Es ist nicht genug zu bewundern, in wie maßvollen und gesetzlichenFormen den harten Volksbedrückern ihr angemaßtes Recht aus der Hand ge-wunden ward. Zunächst handelte es sich darum, die wirtschaftliche Not-lage zu beseitigen; die Patrizier waren mit weitgehenden Versprechungen beider Hand und erklärten, daß der gegenwärtige Zustand nur vorübergehendsein solle und keineswegs als gesetzlich angesehen werden dürfe, aber bis zurErfüllung der plebejischen Wünsche war es noch weit. Mehr erreichten dieseaus politischem Gebiete, indem für sie eine Standesvertretung geschaffenward, die an den Staatshaudlungen teilnahm. Dieses neue Amt der Tri-bunen ging aus der uralten Einrichtung der Stadtviertelsmeister (Z 168)hervor und nahm einen ganz eigenen Entwicklungsgang. Die Volkstribunenwaren unabhängig von der konsularischen Gewalt und dursten als heilige undunverletzliche Beschützer ihrer Standesgenossen gegen alle den Plebejern schäd-liche Senatsbeschlüsse und Konsulsprüche Einspruch (Veto) erheben und konnten,wenn dies nicht fruchtete, die Steuererhebung und die Berufung des Heerbanneshindern. Es ist zwar nicht zu leugnen, daß ein Amt, dessen Träger nicht bloßunverantwortlich, sondern auch persönlich unantastbar waren, und das seinenInhabern das Recht verlieh, das ganze Staats- und Gerichtsleben durch einenMachtspruch zu hemmen, eine gefährliche Macht war, die leicht mißbrauchtwerden konnte; trotzdem muß man anerkennen, daß das Tribunat viel dazubeigetragen hat, dem römischen Verfassungsleben eine stetige Entwicklung, derrepublikanischen Staatsform eine so lange und ungestörte Dauer zu sichern.Die Tribunen waren die Wortführer einer gesetzlichen Opposition, in derenBeruf es lag, auf Abschaffung von Mißbrauchen, auf Reform des Bestehendenzu dringen; dadurch bewahrten sie das Staatsleben vor Erstarrung und Er-schlaffung. Nur Plebejer konnten dieses Amt bekleiden. Ihre Zahl, anfangszwei oder fünf, wurde in der Folge aus zehn vermehrt. Neben die Tribunentraten zwei andere ebenfalls in den Centuriatskomitien gewählte plebejische Beamte(Aedilen), die die Marktpolizei übten und die Aufsicht über öffentliche Gebäude,Festspiele, Magazine u. dgl. m. führten, Wucher und Überteuerung verhütenund für Aufrechthaltung der Ordnung ünd des Stadtfriedens sorgen sollten.
§ 170. Kämpfe mit den Nachbarvölkern (494—458). Nach demgroßen Aufschwung des latinischen Bundes, der mit der Austreibung derEtrusker aus Latium endete, war zwar die neue Nordgrenze gegen daslandfremde Volk dauernd festgehalten worden; selbst der vorübergehende Siegdes Porsena von Clusium (§ 168) hatte nichts an dieser Thatsache geändert.Aber die lang andauernden inneren Erschütterungen des Staates verhin-derten eine kräftige Weiterausbildnng der römischen Macht. Die Latinerhielten zwar nach dem Bundesvertrag treu zu Rom, aber trotzdem gerietder junge Freistaat durch erbitterte Kämpfe mit den Nachbarvölkern mehrals einmal an den Rand des Abgrunds.
Am glücklichsten Verliesen die Kämpfe mit den Etruskern. Denn fürdas früher so gewaltige Volk war eine Periode des Versalls eingetreten.Der Staatenbund, der die verschiedenen etruskischen Stadtgemeinden zu-sammenzuhalten bestimmt war, bewährte sich nicht. Die nördlicher ge-legenen Städte nahmen wenig Anteil an den Geschicken der südlicheren,hauptsächlich deshalb, weil die Kelten von Norden her die Etrusker immer
Folgen derAuswan-derung
Das
Tribunat
Aedilen
Kämpfemit denEtruskern