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Zweites Kapitel: Roms Anfänge.
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die außerordentliche Heldenthat des vom Pfluge weg zum Konsulat be-rufenen T. Quinctius Cincinnatus (wie die Sage meldet) entfernt werdentonnten. Doch auch diese Kämpfe begannen nach 450 immer schwacher zuwerden, wahrscheinlich aus denselben Ursachen wie bei den Volskern, undnach diesem Jahre ging Rom zum Angriff über, um damit seine Groß-machtstellung dauernd zu begründen. Einen unleugbaren Vorteil hatteRom, trotz aller Niederlagen, in diesen langjährigen Kämpfen davon-getragen; die Latin er, die bis dahin als mit ihnen gleichberechtigt er-schienen waren, hatten den Hauptteil der Kriegsnot ertragen müssen undwaren von Rom so abhängig geworden, daß sie, wenn auch nicht demRecht, so doch der Sache nach zu Unterthanen Roms geworden waren.
In jenen Tagen bereitete sich die Centralisation Italiens vor, die Romzur Weltherrschaft berufen erscheinen ließ.
§ 171. Erneute Kämpfe zwischen Patriziern und Plebejern. Koriolan,Viscellinus. Auch nach Einsetzung der Tribunen und Aedilen war man aufbeiden Seiten nicht zufrieden. Die wirtschaftliche Not der Plebs war nichtgehoben und die Patrizier vertrugen es schwer, daß durch den Einspruch derTribunen jede Thätigkeit, der Beamten gehindert werden konnte, und fernerwar es ein unleugbarer Übelstand, daß die Kompetenzen der drei verschiedenenKomitien nicht klar abgegrenzt waren, vor allem nicht fest stand, welcher derdrei Arten das Provokationsrecht zukam (Z 168). Natürlich nahmen diePatrizier alle Wahlen und auch die oberste Rechtspflege für du Curiat- oderauch Centuriatkomitien in Anspruch. Darum begann der Kampf aufs neue.
Der nächste Schritt, der nach der Einsetzung der Volkstribunen und der plebe-jischen Aedilen geschehen mußte, war, den Versammlungen, die sie wählten,gesetzliche Regelung zu teil werden zu lassen. In der ersten Zeit scheinen dieTribunenwahlen seitens der Plebejer in örtlichen Pflegen vorgenommen wordenzu sein, d. h. die ansässigen Plebejer allein wählten die Tribunen und Aedilen.
Jedoch hatten sich hierbei starke Wahlbeeinflussungen gezeigt und auch nochandere Übelstände herausgestellt. Schön im Jahre 492 ging der icilische ^^4^Antrag ein, der den Tribunen das Recht gewährleistete, in besonderen Plebe-jischen Versammlungen ihre und der Aedilen Nachfolger wählen zu lassen;er ist jedoch erst durch die Isx knblilia 471 zum Gesetz geworden. Diese Ver-sammlungen wurden nach den örtlichen Stadtbezirken (Tribus, die nichtmit den alten Stammestribus zu verwechseln sind jZ 166j) berufen undstimmten so ab, daß die Wählerschaft, wie bei den Centuriatkomitien, durchMehrheit die Stimme des Tribus bestimmte, und hießen Tributkomitien(oomitia tributa). An die Tribunenwahl schloß sich sehr bald der Brauch, inden Tributwmitien auch andere Dinge zu beraten und zu beschließen (Plebiscite)und seitens der Plebs das Verlangen, daß diese Beschlüsse vom gesamten Volkeals bindend angesehen würden. Der Einfluß der Tribunen machte sich baldgeltend, indem mißliebige Patrizier mit Klagen bedrängt oder in ihrer Amts-thätigkeit empfindlich gehindert wurden. Darum fehlte es nicht an Versuchen,die Tribunen zu beseitigen; da eine gesetzliche Form dafür nicht zu finden war,suchte man mit List oder Gewalt dieses Ziel zu erreichen. Eine Reihe von Er-zählungen, die in ihren Einzelheiten mehr oder minder unglaubwürdig sind,ist Zeugnis von dem Ringen der beiden Parteien.
Die bekannteste Geschichte berichtet, daß kurz nach der Durchführung des icilischen Ge- Loriolansehes eine Hungersnot in Rom ausbrach. Als endlich einige Schiffe mit Getreideaus Sicilien ankamen, machte der stolze Patrizier Gajus Marcius (Coriolanusvon der Einnahme der Stadt Corioli benannt), erbittert über die Weigerung derCenturien, ihm das Konsulat zu übertragen, den Vorschlag, man solle den Plebejern nicht«her etwas aus den Vorratshäusern des Staates verabreichen, als bis sie in die Ab-schaffung der Volkstribunen gewilligt Hütten. Da sprachen die Plebejer die Acht über ihn